Jörg Tauss (55), seit 1994 SPD-Bundestagsabgeordneter, ist aus seiner Partei ausgetreten. Er begründete diesen Schritt damit, dass das Verhalten der SPD-Fraktion beim "Zugangserschwerungsgesetz" zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet für ihn letzter Beleg dafür sei, "dass heute weder Internetexperten noch Bürgerrechtler ausreichendes Gehör im Parlament" fänden. Es fehle allen etablierten Parteien an hinreichendem Internet-Sachverstand in verantwortlicher Position. Tauss kündigte an, ab jetzt werde die "Piratenpartei" seine neue politische Heimat sein. Sie setzt sich unter anderem gegen Zugangssperren im Internet ein. Seit März ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Tauss wegen Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornos. Tauss hatte dies mit "Recherchetätigkeit" als Abgeordneter begründet.
Urteile wegen Kriegsverrat sollen nach dem Willen einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe in das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile aufgenommen werden. Dazu haben 39 Linken-, 38 Grünen- und 24 SPD-Parlamentarier einen Gesetzentwurf ( 16/13405) vorgelegt. Sie verweisen darauf, dass der Straftatbestand des Kriegsverrats unter der NS-Herrschaft verschärft worden sei. So sei im Zuge der "Verratsnovelle" 1934 sei für den Straftatbestand des Kriegsverrats als alleinige Strafandrohung die Todesstrafe eingeführt worden.
Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Reinhold Robbe (SPD), spricht sich für neue Formen der Würdigung von Bundeswehrsoldaten insbesondere im Auslandseinsatz aus. Damit könne in der Bundesrepublik das Bewusstsein dafür erhöht werden, dass die "rund 8.000 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz deutsche Interessen vertreten", sagte Robbe dieser Zeitung. Beispielsweise könnten die Kirchen an einem Sonntag im Jahr der aktiven Soldaten wie der Einsatzveteranen gedenken und die Gewerkschaften die Soldaten bei ihren Mai-Kundgebungen würdigen. Zuletzt waren am 23. Juni drei Bundeswehrsoldaten in Afghanistan im Einsatz ums Leben gekommen.
Die Linksfraktion will, dass Mitglieder der Bundesregierung nach Ausscheiden aus dem Amt fünf Jahre lang keine Vorstands- oder Aufsichtsratsposten in Unternehmen annehmen, die mit Steuermitteln vor der Insolvenz gerettet wurden. So könnten sie den Verdacht vermeiden, nicht nur dem Allgemeinwohl, sondern auch privaten Interessen verpflichtet zu sein, heißt es in einem von der Fraktion eingebrachten Antrag ( 16/13366).