EU-vertrag
Der Bundestag hat die Begleitgesetze mit großer Mehrheit gebilligt - mit Änderungen
Von Berlin nach Rom sind es auf direktem Weg 1.474 Kilometer. Über Karlsruhe sind es rund 300 Kilometer mehr. Solche Umwege sind lästig, wenn man schnell und direkt sein Ziel erreichen will. Denn ganz gleich wie zügig man unterwegs ist: Umwege kosten Zeit. Wenn allerdings nach einer Zusatzschleife nahezu alle Beteiligten so zufrieden sind wie am 8. September im Bundestag, dann kann man getrost von einer lohnenswerten Extrarunde sprechen.
Mit überwältigender Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag an diesem Tag die Bundesrepublik der Ratifikation des Lissabon-Vertrages entscheidend näher gebracht (siehe Kasten). Nur die Linksfraktion stimmte gegen das sogenannte Integrationsverantwortungsgesetz, das Kernstück der aus insgesamt vier Gesetzen bestehenden Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon. Die drei weiteren zum Begleitgesetzpaket gehördenen Vorlagen, ein Gesetz zur Umsetzung der nötigen Grundgesetzänderung ( 16/13924), ein Gesetz zur Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union, kurz EUZBBG ( 16/13925, 16/13986), und ein Gesetz zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU, kurz EUZBLV ( 16/13926, 16/13987), billigte der Bundestag ebenfalls mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen. Die Linke stimmte gegen alle Gesetze. Sie hatte einen eigenen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes ( 16/13988) vorgelegt, der keine Mehrheit fand.
Bereits im April 2008 hatte der Bundestag ein Begleitgesetz verabschiedet. Die weitere Ratifikation des Vertrages in Deutschland war aber am 30. Juni durch das Verfassungsgericht gestoppt worden. Die Karlsruher Richter hatten nach Klagen unter anderem der Linksfraktion und des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) entschieden, dass das erste Begleitgesetz verfassungswidrig ist. Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat auf europäischer Ebene wertete es als nicht ausreichend gesichert.
Seitdem ist viel passiert - zuletzt am 2. September im Europaausschuss. Vor der abschließenden Beratung der Entwürfe im Bundestagsplenum nahmen die Fachpolitiker nach intensiver Debatte letzte Änderungen an dem Gesetzespaket vor. Insgesamt stimmten die Abgeordneten in der gut vier Stunden dauernden Beratung, an der auch Vertreter des Bundesrates und des Europäischen Parlaments teilnahmen, über mehr als 50 Änderungsanträge ab. 21 zumeist redaktionellen Änderungen stimmten die Abgeordneten mehrheitlich zu. Uneinigkeit herrschte vor allem bei der Frage, welche Politikbereiche im EUZBBG unter den sogenannten Vorhabenbegriff fallen, welche Dokumente Bundestag und Bundesrat förmlich zugeleitet werden müssen und in welcher Form der Bundesrat in Fragen, die die Daseinsvorsorge betreffen, eingebunden werden muss.
Auf Vorschlag der FDP-Fraktion erweiterten die Abgeordneten im Integrationsverantwortungsgesetz den Rahmen für eine Kompetenzerweiterung der EU. Wenn sie ihre Kompetenzen bei der Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität ausweiten will, bedarf es nun ebenso eines Gesetzes in Deutschland wie im Falle einer Satzungsänderung der Europäischen Investitionsbank. Die Abgeordneten beschlossen auch, dass die Regierung den Bundestag über die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren frühestmöglich informieren muss.
Festgeschrieben ist im EUZBBG ferner der Fortbestand der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Bundestag zur Zusammenarbeit in europäischen Angelegenheiten (BBV). Darin ist vor allem die Kooperation des Verbindungsbüros des Bundestages in Brüssel mit der Regierung geregelt. Nicht durchsetzen konnte sich die FDP mit einem Änderungsantrag ( 16/14011), der forderte, den Vorhabenbegriff im EUZBBG nicht auf die "Haushalts- und Finanzplanung" der EU zu beschränken. Die Liberalen verlangen, "alle die Bundesrepublik Deutschland finanziell verpflichtenden Maßnahmen" mit einzubeziehen. Ebenfalls gescheitert ist der Vorstoß der Grünen, den Vorhabenbegriff auch auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik der EU zu erweitern ( 16/14019). Die Linksfraktion scheiterte mit einem umfassenden Entschließungsantrag ( 16/14014).
Mit Ausnahme der Linken zeigten sich Abgeordnete aller Fraktionen zufrieden mit dem Erreichten. Jetzt gelte es, die neuen Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung einzufordern. Am 18. September werden die Begleitgesetze im Bundesrat abschließend beraten. Obwohl sich die Länder nicht restlos mit ihren Forderungen durchsetzen konnten, geht Wolfgang Reinhart (CDU), Vorsitzender des Europaausschusses des Bundesrates, davon aus, dass das Gesetzespaket zügig die Länderkammer passiert: "Ich bin mit dem Gesamtergebnis zufrieden. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses würde ich für unverhältnismäßig erachten", sagte er dieser Zeitung.
Wenn der Bundesrat zugestimmt hat, gehen die Gesetze zur Prüfung, Unterschrift und Ausfertigung an den Bundespräsidenten. Sollten keine weiteren Klagen eingereicht werden, könnte die Ratifikationsurkunde noch in diesem Monat als diplomatische Austauschdepesche per Kurier von der Bundesregierung nach Rom gesandt werden. Dort wird sie über die deutsche Botschaft im italienischen Außenministerium hinterlegt. Erst dann hat Deutschland den Vertrag von Lissabon ratifiziert. Bis dahin sind es - diesmal vielleicht ohne weitere Umwege - noch 1.474 Kilometer.