Verkehr
Eisenbahnunternehmen sind für die Modernisierung verantwortlich
Trotz der Modernisierung von rund 2.000 Bahnhöfen im Rahmen der Konjunkturprogramme und der geltenden UN-Behindertenrechtskonvention sind immer noch zahlreiche Bahnhöfe in Deutschland nicht behindertengerecht gestaltet. Das bemängelt die Linksfraktion in 16 kleinen Anfragen ( 16/14036-16/14051) zu der Situation in allen Bundesländernan.
Die Bundesregierung. erklärt nun in ihren 16 Antworten ( 16/14096-16/14111), dass die Herstellung der Barrierefreiheit in der eigenen unternehmerischen Verantwortung der einzelnen Eisenbahnunternehmen liegee. Zwar seien die Eisenbahnunternehmen dazu verpflichtet, Programme für die barrierefreie Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen. Dennoch würden sie eigenständig entscheiden, welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit ergriffen werden sollen und zu welchem Zeitpunkt Investitionen von ihnen aufzubringen seien.
Unter Berücksichtigung der Belange der Barrierefreiheit und der Möglichkeiten der am Markt operierenden Eisenbahnunternehmen hat der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen gemeinsam mit der Deutsche Bahn (DB AG) und den Verbänden der Behindertenselbsthilfe ein solches Programm zur Herstellung von Barrierefreiheit aufgestellt, heißt es weiter.
Seine Einhaltung werde von den zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörden überwacht. Auf der Basis der Sammelfinanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der DB AG, sei diese zudem ermächtigt, Bundesmittel auch zur Finanzierung von Investitionen zur Herstellung der Barrierefreiheit einzusetzen. Ebenfalls verweist die Bundesregierung auf die UN-Behindertenkonvention, die berücksichtige, dass ein gewisser Zeitraum und finanzielle Ressourcen notwendig seien, um insbesondere eine umfassender Barrierefreiheit herzustellen. Diese könne nur schrittweise und unter Berücksichting der Verhältnismäßigkeit erreicht werden.