Der Internationale Strafgerichtshof ist das erste ständige internationale Strafgericht zur Ahndung schwerster Menschenrechtsverletzungen. Auch wenn sich Ermittlungen aufgrund beschränkter Ressourcen auf politische Führungspersonen beschränken müssen, entfaltet die Möglichkeit der internationalen Strafverfolgung bereits jetzt eine abschreckende, mäßigende Wirkung auf Konfliktparteien insbesondere in Bürgerkriegen.
Die Ausstellung eines Haftbefehls gegen den sudanesischen Staatspräsidenten Omar al-Baschir wegen Kriegsverbrechen in Darfur war ein juristischer Meilenstein. Fortan müssen auch amtierende Regierungschefs bei schwersten Menschenrechtsverletzungen mit Strafverfolgung rechnen.
Das Verhalten der birmanischen Junta, die 2008 nach dem verheerenden Zyklon Nargis humanitäre Hilfe für die eigene Bevölkerung verhinderte, verdeutlicht, dass auch derart brutales Verhalten in das Römische Statut aufgenommen werden sollte.