Wer in der Ukraine erfolgreich als Arzt gearbeitet hat, kann derzeit nicht unbedingt davon ausgehen, dies auch in Deutschland tun zu dürfen. Es fehlt ein Rechtsanspruch zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Die Oppositionsfraktionen wollen dies ändern und haben jeweils eigene Anträge (SPD: 17/108, Linke: 17/117, Grüne: 17/123) vorgelegt, in denen sie einen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf ein transparentes Anerkennungsverfahren fordern. Die Vorlagen hat der Bundestag am 3. Dezember nach erster Lesung an die Ausschüsse überwiesen.
Katja Mast (SPD) nannte es in der Debatte "paradox", dass "Ärzte aus der Türkei, Ingenieure aus Osteuropa oder ein arabischer Facharbeiter" sich in Deutschland als Taxifahrer verdingen müssten, da auf der anderen Seite ständig von einem Fachkräftemangel in der Wirtschaft die Rede sei.
Auch Krista Sager (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einem "Gebot der gesamtgesellschaftlichen politischen Vernunft", in das "Anerkennungsdickicht" Ordnung hereinzubringen. Dies müsse im Interesse der betroffenen Migranten aber auch der deutschen Wirtschaft erfolgen.
Sevim Dagdelen von der Linksfraktion verwies darauf, dass noch im Januar 2009 ein Antrag ihrer Fraktion zum gleichen Thema mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde. Nun hätten sich CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag dieses Anliegen "auf ihre Fahne geschrieben". Es dürften nun bis zu einer Regelung "nicht wieder vier Jahre vergehen". "Wir werden Ihnen Beine machen", sagte Dagdelen an die Koalition gewandt.
Er habe schon Beine, die in den nächsten Monaten schnell laufen werden, versicherte Marcus Weinberg (CDU). Es herrsche Einigkeit in der Einschätzung, dass das Potenzial und die Qualifikationen von Zugewanderten nicht verloren gehen dürfe. Er hoffe, "dass wir spätestens in einem Jahr ein Anerkennungsgesetz verabschiedet haben".
Serkan Tören (FDP) appellierte an die Länder, zu kooperieren. "Der Bund hat klare Eckpunkte und ein klares Bekenntnis im Koalitionsvertrag formuliert. Jetzt sind die Länder in der Pflicht."