a) |
Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008) - Drucksachen 16/6000, 16/6002 - |
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b) |
Beratung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Finanzplan des Bundes 2007 bis 2011- Drucksachen 16/6001, 16/6002, 16/6426 - |
Beschlussempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
II. 18. |
hier:Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Drucksachen 16/6409, 16/6423 - |
Ablehnung der Änderungsanträge auf Drucksachen 16/7339 und 16/7329 Annahme des Einzelplans 09 in der Fassung der Beschlussempfehlungen auf Drucksachen 16/6409 und 16/6423 |
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II. 19. |
hier:Einzelplan 32 Bundesschuld - Drucksachen 16/6421 - |
Annahme des Einzelplans 32 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6421 |
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II. 20. |
hier:Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung - Drucksachen 16/6422 - |
Ablehnung der Änderungsanträge auf Drucksachen 16/7338, 16/7330, 16/7331 und 16/7332 Annahme des Einzelplans 60 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6422 |
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II. 21. |
hier:Haushaltsgesetz 2008 - Drucksachen 16/6424, 16/6425 - |
Ablehnung der Änderungsanträge auf Drucksachen 16/7333 und 16/7334 Annahme des Haushaltsgesetzes einschließlich des Gesamtplans in zweiter Beratung in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6424 |
II. b) |
Beratung der Beschlussempfehlung des Haus-haltsausschusses (8. Ausschuss) zu der Unter-richtung durch die Bundesregierung Finanzplan des Bundes 2007 bis 2011- Drucksachen 16/6001, 16/6002, 16/6426 - |
Annahme der Beschlussempfehlung
auf Drucksache
16/6426 Damit wird die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 16/6001 zur Kenntnis genommen. |
Tagesordnungspunkt III
Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008) - Drucksachen 16/6000, 16/6002, 16/6401 bis 16/6414, 16/6416, 16/6419 bis 16/6422, 16/6423, 16/6424, 16/6425 - |
Annahme des Haushaltsgesetzes 2008 - Drucksachen 16/6000, 16/6002 - einschließlich der Einzelpläne in der Fassung der Beschlussempfehlungen auf Drucksachen 16/6401 bis 16/6414, 16/6416, 16/6419 bis 16/6422, 16/6423, 16/6424 und 16/6425 in namentlicher Abstimmung mit 408Ja-Stimmengegen144Nein-Stimmen Annahme des Entschließungsantrags auf Drucksache 16/7358 Ablehnung der Entschließungsanträge auf Drucksachen 16/7308, 16/7312, 16/7322, 16/7336, 16/7337, 16/7315, 16/7328, 16/7335, 16/7299, 16/7306, 16/7307, 16/7316, 16/7318, 16/7319 und 16/7323 |
Vor Eintritt in die Tagesordnung
Annahme der Empfehlung des Ältestenrates, das nachfolgende Verfahren ab dem kommenden Jahr im Hinblick auf eine Änderung der Geschäftsordnung zu erproben:
1.In der Plenartagesordnung werden die Punkte kenntlich gemacht, für die vorab im Ältestenrat vereinbart wurde, die Aussprache zu Protokoll zu nehmen.
2.Eine Aussprache findet abweichend davon statt, wenn sie bis 18.00 Uhr des Vortages von einer Fraktion oder von 5 vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangt wird.
3.Je Fraktion kann im Regelfall ein Redebeitrag in angemessenem Umfang zu Protokoll gegeben werden. Der Umfang je Fraktion soll sich an den auf die Fraktionen entfallenden Redezeiten bei einer Debatte von 30 Minuten orientieren. Die Beiträge sollen dem Sitzungsvorstand spätestens bis zum Aufruf des Tagesordnungspunktes vorliegen.
Die Ausschüsse werden gebeten, das Instrument der erweiterten öffentlichen Ausschussberatungen des § 69a der Geschäftsordnung intensiver zu nutzen.
Es wird mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen, in der nächsten Sitzungswoche keine Befragung der Bundesregierung durchzuführen.
Die nächste Sitzung wird auf Mittwoch, den 12. Dezember 2007, 13.00 Uhr, einberufen. Die der Urschrift des Protokolls angehefteten Anlagen sind Bestandteil des Protokolls; die Ergänzungen der Anlagen sind von mir - in Übereinstimmung mit dem Protokoll - genehmigt. DER PRÄSIDENT