Erste Lesung
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung
sind für die Aussprache der ersten Lesung des Gesetzentwurfs
zwei Stunden vorgesehen, in der Abgeordnete aller Fraktionen
über den Gesetzentwurf diskutieren. Nach der Debatte
überweist das Plenum den Entwurf zur weiteren Beratung an den
federführenden Finanzausschuss und zur Mitberatung an acht
weitere Ausschüsse, deren Arbeitsbereiche ebenfalls betroffen
sind.