Treibhausgasemissionen sollen um 36 Prozent sinken
Im August 2007 hat die Bundesregierung auf ihrer Klausurtagung in Meseberg ein umfangreiches Energie- und Klimapaket beschlossen. Damit sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 36 Prozent sinken. Am Freitag verabschiedete der Bundestag vier Gesetze, mit denen ein Teil des Programms umgesetzt wird.
Künftig sollen der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
gefördert, das Messwesen bei Strom und Gas für den
Wettbewerb geöffnet und der Anteil erneuerbarer Energien an
der Erzeugung von Strom und Wärme deutlich gesteigert
werden.
Während bei der normalen Stromerzeugung viel Energie
verloren geht, kann durch Kraft-Wärme-Kopplung über 90
Prozent der eingesetzten Energie verwertet werden: Es wird sowohl
Strom als auch Wärme zu Heizzwecken erzeugt, was den
Kohlendioxidausstoß erheblich verringert. Die Bundesregierung
will daher den Anteil des ökoverträglich hergestellten
Stroms an der gesamten Elektrizitätsproduktion bis 2020 von
derzeit 12 Prozent auf etwa 25 Prozent verdoppeln (
16/8305). Mit der Novelle des bereits geltenden
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sollen die Modernisierung und
der Neubau von KWK-Anlagen gefördert, die Markteinführung
der Brennstoffzelle unterstützt und der Aus- und Neubau von
Wärmenetzen, in die der Strom aus KWK-Anlagen eingespeist
wird, forciert werden. Bis zu 750 Millionen Euro jährlich will
die Bundesregierung hierfür investieren.
Nach Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfehlen die Vorschläge ihr Ziel. In einem Antrag (16/9432) fordern sie dringend eine Nachbesserung: Die umweltschonende Kraft-Wärme-Kopplung sei "neben den Erneuerbaren Energien der bedeutendste Schlüssel für eine dezentrale und klimaverträgliche Energieversorgung". Die Deckelung der Zuschusshöhe auf 750 Millionen Euro pro Jahr sei deshalb "widersinnig" und müsse abgeschafft werden. Außerdem sei die Laufzeit des Gesetzes bis zum Jahr 2014 zu kurz, um die notwendigen KWK-Kapazitäten aufzubauen.
In einem zweiten Antrag kritisieren die Grünen die Klimapolitik der Bundesregierung scharf (16/9426). Die Verschiebung des zweiten Teils des Energie- und Klimapakets stelle die "klimapolitische Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung offen zur Schau". Mit dem Scheitern der Anhebung der Biokraftstoffquote und dem Stopp der Kfz-Steuer-Reform reihe sich bei den in Meseberg beschlossenen Verkehrsmaßnahmen "eine Pleite an die andere". Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, ihre Ziele nicht aufzugeben und die Freisetzung von Treibhausgasen im Verkehr zu reduzieren. Maßnahmen, wie ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf allen Autobahnen oder die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis, müssten umverzüglich umgesetzt werden.
Über beide Anträge sollen zunächst die
Ausschüsse beraten.
Des Weiteren sollen Verbraucher künftig die Wahl zwischen verschiedenen Dienstleistern bei der Ablesung der Strom- und Gaszähler haben ( 16/8306). Hierfür wird das Messwesen bei Strom und Gas für Wettbewerb geöffnet. Dies könnte die Einführung innovativer Messeinrichtungen bewirken und die Verbraucher zu energiesparendem Verhalten animieren, meint die Bundesregierung.
Das Vorhaben unterstützt auch die FDP-Fraktion. In ihrem
Antrag (
16/7872) betont sie, die Marktöffnung
für das Messwesen schaffe die Voraussetzungen zum Austausch
der "technologisch veralteten Zähler" und der
Markteinführung neuer, intelligenter
Zählergenerationen.
In ihrem Energie- und Klimapaket hat die Bundesregierung zudem beschlossen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Strom- und Wärmeversorgung deutlich zu erhöhen.
Im Jahr 2007 wurden rund 14 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien, also aus Wind-, Wasser-, Bio- und Solarenergie, gewonnen. Mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll bis 2020 rund doppelt so viel umweltfreundlicher Strom wie heute aus den Steckdosen kommen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten die Abgeordneten am Freitag in namentlicher Abstimmung zu ( 16/8148). Der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch soll auf 25 bis 30 Prozent steigen und auch danach kontinuierlich weiter wachsen. Zudem soll der Strom aus erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig werden. Er soll sich in Zukunft auch ohne finanzielle Förderung auf dem Markt behaupten können - nach Ansicht der Bundesregierung eine wichtige Voraussetzung, um auf Dauer eine tragende Rolle auf dem Energiemarkt zu spielen.
Ergebnis der namentlichen
Abstimmung
Zudem will die Regierung dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) den Anteil erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden deutlich erhöhen ( 16/8149). Wer baut und sein Haus nach dem 31. Dezember 2008 fertig stellt, soll künftig verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil seines Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu gewinnen - etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme. Alternativ kann der Eigentümer auch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nutzen oder verstärkte Maßnahmen zur Energieeinsparung durchführen.
Besitzer von Alt- oder Neubauten, die nicht unter die
Nutzungspflicht fallen, erhalten künftig für den
freiwilligen Einsatz Erneuerbarer Energien eine finanzielle
Förderung vom Staat. In den Jahren 2009 bis 2012 will die
Bundesregierung für solche - oft sehr kostenintensive -
Modernisierungsmaßnahmen bis 500 Millionen Euro jährlich
bereit stellen.
Für die Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung stehen im Jahr 2008 insgesamt rund 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 1,8 Milliarden Euro mehr als 2005. Insgesamt rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2020 mit Investitionskosten in Höhe von 31 Milliarden Euro. Ihnen stehen jedoch, einem Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes zufolge, Energieeinsparungen von über 36 Milliarden Euro gegenüber.