Wesentliche Neuregelungen auf einen Blick
Zum Jahresanfang 2009 tritt eine Reihe von neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen in Kraft. So gilt ab dem 1. Januar der Einheitssatz für die gesetzliche Krankenversicherung. Eltern erhalten ein höheres Kindergeld, und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Der allgemeine bundesweite Beitragssatz für die gesetzliche
Krankenversicherung beträgt ab 1. Januar 2009 15,5 Prozent.
Bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherungen
können ab 2009 Altersrückstellungen mitgenommen werden.
Bisher war das nicht möglich.
Das monatliche Kindergeld steigt ab 1. Januar 2009 für die ersten beiden Kinder um je zehn Euro pro Monat, für alle weiteren Kinder gibt es eine Erhöhung um je 16 Euro.
Ab 1. Januar 2009 wird pro Kind der Freibetrag von 3.648 Euro auf
3.840 Euro angehoben. Zusammen mit dem Betreuungs- und
Erziehungsfreibetrag gelten somit künftig Freibeträge
für jedes Kind von insgesamt 6.024 Euro (vorher 5.808
Euro).
Nach dem neuen Jahressteuergesetz kann Schulgeld für Privatschulen künftig in Höhe von bis zu 5.000 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden.
Hilfsbedürftige Schüler haben vom kommenden Jahr an
jeweils zum Schuljahresbeginn bis zum Abschluss der zehnten
Jahrgangsstufe einen Anspruch auf jeweils 100 Euro für
Schulbedarf.
Der Beitragssatz wird zum 1. Januar 2009 von derzeit 3,3 auf 2,8 Prozent sinken.
Künftig haben benachteiligte junge Arbeitslose einen Rechtsanspruch, auf den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses vorbereitet zu werden.
Biodiesel wird vom 1. Januar 2009 an mit 18 Cent (statt bisher 15 Cent) je Liter besteuert.
Am 1. Januar 2009 wird eine Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte eingeführt, sie ersetzt die Kapitalertragsteuer. Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne werden pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.
Die Abgeltungsteuer fällt nur an, wenn der Sparerpauschbetrag
von 801 Euro/1602 Euro (Ledige/Verheiratete) überschritten
wird. Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken, bei denen die
Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an das Finanzamt
abgeführt.
Alte, schnurlose Telefone, die die Funkstandards CT1+ oder CT2 verwenden, dürfen ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr verwendet werden. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz erlischt die Zulassung der Frequenzbereiche. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.
In Neubauten muss ab 2009 auch Energie aus erneuerbaren Quellen zum Einsatz kommen. Die Anforderungen an die Energieeinsparung in Gebäuden werden verschärft. In Neubauten und nach größeren Sanierungen soll sich der Energieverbrauch um 30 Prozent verringern.
Nach dem neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht geben werden ab 2009 alle Vermögenswerte mit ihrem wirklichen Wert, ihrem Verkehrswert, bewertet. Die Kernfamilie wird im Erbfall gegenüber den bisherigen Regelungen stark begünstigt.
So müssen Witwen, Witwer und Kinder keine Erbschaftsteuer auf
ein ererbtes Haus oder eine Wohnung zahlen, solange sie diese
mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen (wobei die Steuerbefreiung
für Kinder zudem daran gebunden ist, dass die Wohnfläche
200 Quadratmeter nicht übersteigt). Für ererbtes
sonstiges Vermögen können Ehepartner einen Freibetrag von
500.000 Euro, Kinder von 400 000 Euro in Anspruch nehmen.