Was macht eigentlich ein Ausschussvorsitzender?
Sie leiten Sitzungen und steuern dabei den Prozess der Meinungsbildung. Sie sorgen dafür, dass Beratungen in Beschlüsse münden. Die Ausschussvorsitzenden sind die Maschinisten im Motorraum des Parlaments.
Ihnen kommen wesentliche Aufgaben zu. Sie
berufen Sitzungen ein, setzen die Tagesordnung fest und haben
Leitungs- und Ordnungsgewalt. Mit den Fraktionen müssen sie
sich abstimmen. Sie können mit Hilfe des Ausschusssekretariats
Unterlagen und Informationen der Regierung anfordern.
Außerdem sind sie Ansprechpartner für Institutionen und
Interessengruppen.
In den Beratungen halten sie sich eher zurück. Wie Moderatoren leiten sie die Verhandlungen, möglichst objektiv und unparteiisch. Sie führen Beschlüsse herbei, fassen Debatten zusammen und unterbreiten gegebenenfalls Kompromissvorschläge. Als Vorsitzende sind sie zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet.
Die Rolle der Vorsitzenden bei der
Vorbereitung und Leitung der Sitzungen hängt aber auch davon
ab, ob sie einer großen Regierungsfraktion oder einer
kleineren Oppositionsfraktion angehören. Denn die
Zusammensetzung der Ausschüsse sowie die Regelung des
Vorsitzes entsprechen dem Verhältnis der Fraktionsstärke.
Mitunter müssen die Ausschussvorsitzenden gegen ihren eigenen
politischen Willen Beschlüsse herbeiführen, die den
Forderungen der Mehrheit entsprechen.
Großes politisches Gewicht
Auch ist es von Bedeutung, dass die Vorsitzenden das Ansehen und Vertrauen möglichst aller Fraktionen genießen – umso mehr Spielräume erhalten sie bei der Verhandlung. Die Vorsitzenden tragen somit ein großes politisches Gewicht. Dennoch stehen sie selten im Licht der Öffentlichkeit, denn die Ausschüsse tagen in der Regel hinter verschlossenen Türen.
Die Ausschüsse sind die Motoren des
Parlaments. Es wird zwischen ständigen Ausschüssen, dem
Vermittlungsausschuss, dem Gemeinsamen Ausschuss und
Unterausschüssen unterschieden. Im 16. Deutschen Bundestag
gibt es 22 ständige Ausschüsse. Die Unionsfraktion und
die SPD-Fraktion stellen jeweils acht Vorsitzende. Die FDP,
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stellen je zwei
Ausschussvorsitzende.