Rufnummern dürfen künftig nicht mehr unterdrückt werden
Belästigende Telefonanrufe mit unerwünschter Werbung: Am Donnerstag, 26. März 2009, beschäftigte sich der Bundestag mit der Frage, wie Verbraucherinnen und Verbraucher am besten vor dieser unseriösen Marketingstrategie geschützt werden können. Hauptpunkt der knapp einstündigen Debatte war die zweite und dritte Beratung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen. In der Schlussabstimmung wurde der Gesetzentwurf auf Empfehlung des Rechtsausschusses in geänderter Fassung angenommen.
Die Koalitionsfraktionen zeigten sich mit dem Gesetz (
16/10734,
16/12406)) sehr zufrieden. „Heute ist ein
guter Tag für die Verbraucher, denn wir schaffen es endlich,
den lästigen Telefonanrufen wirksame Regelungen
gegenüberzustellen“, erklärte Justizministerin
Brigitte Zypries (SPD) zu Beginn der Debatte. „Wir sind sehr
zuversichtlich, dass die Zahl der Anrufe deutlich zurückgehen
wird.“
Auch Julia Klöckner (CDU/CSU) betonte die Notwendigkeit neuer Regelungen: „Die belästigenden Telefonanrufe sind in der vergangenen Zeit zu einer Landplage geworden. Zwar sind diese Anrufe auch schon nach dem geltenden Recht illegal, diese Vorschriften zeigen aber keine Wirkung. Und wenn Gesetze oder Vorschriften nicht passen, müssen sie angepasst werden.“
Wichtig ist für die CDU/CSU-Fraktion, dass im Rahmen der
Gesetzesänderung auch eine Aufklärungskampagne gestartet
werde. Viele Verbraucher wüssten nicht, wie die aktuelle
Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie gegen
unerwünschte Telefonwerbung und ihre Folgen haben, daher
müssten sie darüber umfassend informiert werden.
Der Kern des Gesetzentwurfs ist zum einen ein Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. Verstöße sollen mit einem Bußgeld geahndet werden. Zum anderen soll der Verbraucher nicht wie bisher nur bei Verträgen über Finanzdienstleistungen, sondern bei allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen über jede Art von Dienstleistungen bis zur vollständigen Vertragserfüllung ein Rücktrittsrecht erhalten, wenn er über die Widerrufsmöglichkeit des Vertrages nicht informiert worden ist.
Auch die FDP zeigte sich erfreut über den Gesetzentwurf. „Es stimmen viele Punkte mit unserem Antrag zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Telefonmarketing überein“, erklärte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). „Die Linie des Gesetzes ist richtig, und es ist gut, dass wir die Lücken des Rechts damit schließen, um den Verbraucher zu schützen.“
Anderer Meinung ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Viele Menschen fühlen sich durch Telefonwerbung belästigtigt, und wir als Gesetzgeber sind dazu aufgerufen, konsequent und effektiv zu reagieren“, weiß Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen). „Der Gesetzesentwurf ist allerdings nicht der beste, sondern nur der zweitbeste Weg dazu. Es gibt deutlich bessere Vorschläge.“
So sieht das auch Karin Binder (Die Linke): „Man hätte
den Verbraucher weitaus besser gegen diese Anrufe schützen
können. Es gab zahlreiche Vorschläge, die aber ignoriert
wurden und einfach abgetropft sind. Hier zeigt sich ministerielle
Starrköpfigkeit und Beratungsresistenz.“
Nach der Debatte wurde über zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur wirksamen Durchsetzung des Verbots von Telefonwerbung ( 16/4156) und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Telefonmarketing ( 16/8544) abgestimmt. Beide Anträge wurde auf Empfehlung des Rechtsausschusses jeweils mit den Stimmen des Hauses gegen die Antragsteller abgelehnt ( 16/12406, 16/6059).
Ebenfalls abgelehnt wurden ein Änderungsantrag der Fraktion
Die Linke zur zweiten Beratung des Gesetzesentwurfes (
16/12426) und ein Entschließungsantrag
von Bündnis 90/Die Grünen (
16/12455) zur dritten Beratung.