Experten nahmen im Gesundheitsausschuss zur Gesetzesnovelle Stellung
Bei der von der Bundesregierung geplanten „Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ stoßen eine Reihe von Einzelregelungen bei Experten auf Kritik. Dies wurde am Mittwoch, dem 6. Mai 2009, im Gesundheitsausschuss bei einer Anhörung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung deutlich.
Mehrere Sachverständige wandten sich gegen eine generelle
Öffnung der Krankenhauspfleger-Ausbildung für
Hauptschulabsolventen. Bei einer Absenkung des Bildungsniveaus in
den Pflegeberufen drohe eine Gefährdung der
Patientensicherheit und der Qualität der Versorgung, warnte
Franz Wagner vom Deutschen Berufsverband für
Pflegeberufe.
Für die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sagte Gerd Dielmann, das EU-Recht spreche gegen die vorgesehene Änderung. Da der Grund für den Fachkräftemangel eher in unattraktiven Arbeitsbedingungen liege, sei das Problem nicht durch eine Absenkung der Zugangshürden zu lösen.
Mit dem Gesetzentwurf (
16/12256, 1612677) soll unter anderem das
Arzneimittelgesetz an europäische Verordnungen über
Kinderarzneimittel sowie über Arzneimittel für neuartige
Therapien angepasst werden. Die Vorlage enthält zugleich eine
Reihe weiterer Neuregelungen. So sollen durch die Einführung
eines Anwendungsverbots für bedenkliche Arzneimittel
Strafbarkeitslücken geschlossen werden.
Daneben sind ergänzende Regelungen zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen vorgesehen. Der Informationsaustausch mit Nicht-EU-Staaten zur Abwehr und Verhütung von Arzneimittelrisiken soll erleichtert werden. Zudem sollen ergänzende Regelungen zu Wahltarifen zum Krankengeld und zur Sozialpsychiatrievereinbarung sowie zur elektronischen Gesundheitskarte aufgenommen werden.
So soll bestimmten Personengruppen als zusätzliche Option
neben den Wahltarifen ermöglicht werden, gegen Zahlung des
allgemeinen anstelle des ermäßigten Beitragssatzes
wieder einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche
der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Auch soll das
Praxispersonal von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten
oder Apothekern die Befugnis erhalten, die Einwilligung von
Versicherten zum Erheben und Nutzen ihrer Daten mittels der
elektronischen Gesundheitskarte zu dokumentieren.
Für den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen sagte Doris Pfeiffer, sie sehe in der Neuregelung zum Krankengeld ein Problem, weil dabei eine „Risikoselektion“ auftreten könne. Es müsse zu einer eindeutigen Regelung kommen: „Entweder gesetzlicher Versicherungsschutz oder eben Wahltarife“, forderte sie. Jürgen Fedderwitz von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) warb in der Anhörung für eine Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütungen in den neuen Ländern an das Westniveau.
In den ostdeutschen Praxen leide man an einer „zunehmenden
Auszehrung an Mitarbeitern“, weil viele wegen der
höheren Gehaltschancen in die alten Bundesländer
abwandern. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)
plädierte Knut Lambertin für eine
Anhebung der Leistungen für Asylbewerber. Während die
Sozialhilfe ermöglichen solle, ein Leben zu führen, das
der Würde des Menschen entspreche, liege die Absicherung von
Asylbewerbern in den ersten 36 Monaten unterhalb dieses
Versorgungsniveaus, argumentierte Lambertin.