Namentliche Abstimmung: Änderung des Grundgesetzes -
Artikel 45d (29.05.2009)
Zur Annahme dieses Gesetzentwurfs ist die
Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages
erforderlich, das sind mindestens 408 Stimmen.
Namentliche Abstimmung: Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 45d)
16/12412
Stimmen
Gesamt:
528
Ja:
445
Nein:
54
Enthaltungen:
29
Der Gesetzentwurf ist mit der
erforderlichen Mehrheit angenommen.
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2009/24585880_kw22_nachrichtendienste_sp/namabst.html
Stand: 02.06.2009