Sachverständige äußerten sich in einer Anhörung des Innenausschusses
Die nach dem Amoklauf von Winnenden geplante Verschärfung des Waffenrechts ist unter Sachverständigen umstritten. Während sich mehrere Experten bei einer Anhörung des Innenausschusses am Montag, 15. Juni 2009, hinter die von der Koalition vorgesehenen Neuregelungen stellten, sprachen sich andere Sachverständige für weitergehende Maßnahmen aus. Der Bundestag hat das neue Waffenrecht durch Beschluss vom 18. Juni inzwischen verabschiedet.
Nach dem Willen der Koalition, die ihre Vorschläge in einem
Änderungsantrag zur geplanten Novelle des Sprengstoffgesetzes
(16/12597) eingebracht hat, sollen Behörden
verdachtsunabhängig die Einhaltung der
Aufbewahrungsvorschriften in den Räumlichkeiten von
Schusswaffenbesitzern überprüfen können. Zugleich
soll klargestellt werden, "dass Wohnräume gegen den Willen nur
zur Verhütung dringender Gefahren für die
öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen".
Zudem soll die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre angehoben werden. Vorgesehen sind unter anderem auch die Einrichtung eines bundesweiten Waffenregisters bis Ende 2012 sowie eine befristete Amnestieregelung, um Besitzern illegaler Waffen einen Anreiz zu geben, diese abzugeben.
Auch nach dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (
16/12663) sollen illegale Waffen bis Ende des
Jahres straffrei bei den zuständigen Behörden abgegeben
werden können. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis
90/Die Grünen treten in ihren Anträgen (
16/12395,
16/12477) für ein Verbot von Schusswaffen
in Privathaushalten ein.
Gisela Mayer vom nach dem Amoklauf von Winnenden gegründeten Aktionsbündnis betroffener Eltern sprach sich unter anderem für ein Verbot großkalibriger Kurzwaffen im Sportbereich aus. Mit Blick auf die verdachtsunabhängigen Kontrollen plädierte sie zudem dafür, dass bei Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis einem Verzicht auf das im Grundgesetz verankerte Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung zugestimmt werden muss. Ohne eine solche Regelung solle jegliche Aufbewahrung von Schusswaffen in Privatwohnungen verboten werden.
Für den Bund Deutscher Kriminalbeamter warb Bernd
Carstensen dafür, dass Schusswaffen und Munition
nicht am selben Ort zur Verfügung stehen dürfen. Der
Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger
Hövelmann (SPD), bemängelte, dass
Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Waffenrechtsnovelle wie etwa ein Verbot von Paintball-Spielen nicht
aufgegriffen worden seien. Roman Grafe, Sprecher der Initiative
„Keine Mordwaffen als Sportwaffen“, kritisierte, keine
der beabsichtigten Änderungen des Waffenrechts sei geeignet,
Amokläufe wie in Winnenden zu erschweren.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dagegen, die vorliegenden Vorschläge gingen „insgesamt in die richtige Richtung“. So könne die beschleunigte Einführung des zentralen Waffenregisters eine wirksame Maßnahme zur Eindämmung des illegalen Waffenbesitzes werden.
Der Mainzer Oberstaatsanwalt Rainer Hofius
begrüßte neben der Einführung des Waffenregisters
auch die vorgesehene Amnestie, bei der aber zu fragen sei, ob sie
weit genug gehe. Der Vizepräsident des Deutschen
Schützenbundes, Jürgen Kohlheim,
bezeichnete die Vorschläge der Koalition als
„ausgewogenen Kompromiss“, auch wenn eine Neuregelung
des Waffenrechts aus Sicht der Sportschützen „eigentlich
nicht erforderlich“ sei.