Gesetzesinitiative der FDP fand im Bundestag keine Mehrheit
Der Schutz und die Förderung von Kultur werden nicht als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Der Bundestag hat am Freitag, 19. Juni 2009, einen entsprechenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Die Fraktionen FDP und Die Linke sowie eine Abgeordnete der Grünen stimmten für den Antrag, die überwiegende Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Der Entwurf hatte vorgesehen, einen Artikel 20b ins Grundgesetz aufzunehmen mit dem Wortlaut: „Der Staat schützt und fördert die Kultur.“
Ohne den Schutz und die Förderung des Staates sei es
unmöglich, das kulturelle Angebot in Deutschland in seiner
ganzen, historisch gewachsenen Breite und Vielfalt zu erhalten,
begründen die Liberalen ihre Initiative (
16/387,
16/12843). Weiter heißt es: „Eine
verlässliche staatliche Finanzierung bildet zugleich die
Grundlage dafür, dass sich die Zivilgesellschaft für eine
zusätzliche Förderung von Kunst und Kultur engagieren
kann.“
In einer Debatte vor dem Bundestag betonte Siegmund Ehrmann (SPD), dass das Staatsziel Kultur ein wichtiger Impuls sei: „Kultur ist ein öffentliches Gut und eine politische Pflichtaufgabe, kein lästiges Beiwerk.“ Die SPD stimme dennoch gegen den Antrag, weil sie eine Aufnahme des Staatsziels Kultur ins Grundgesetz gemeinsam mit dem Sport und den Kinderrechten anstrebe.
„Das ist jedoch kein Abgesang auf praktizierte
Kulturpolitik“, unterstrich Ehrmann, der 2006/2007
stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission „Kultur
in Deutschland“ war. Der Bund habe seine Hausaufgaben
gemacht: „Die staatliche Kulturförderung hat
Zuwächse zu verzeichnen“, so der SPD-Politiker.
Es sei nach der Rede Ehrmanns unklar, sagte im Gegenzug Hans-Joachim Otto (FDP), warum die SPD dem Antrag nicht zustimme. Der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien wies in seiner Rede darauf hin, dass das Grundgesetz neben der natürlichen auch die geistigen Lebensgrundlagen schützen müsse: „Wenn wir nur eine Seite schützen, gerät die Verfassung in eine Schieflage.“
Gerade in der jetzigen Finanzkrise würden die Schwierigkeiten
für die Kultur größer. Es sei daher wichtig, ein
Zeichen für Kultur zu setzen. Otto betonte: „Kultur ist
kein Luxus, sondern der Kern der Gesellschaft“. Ohne sie sei
die Gesellschaft nicht kreativ und die Wirtschaft nicht
innovativ.
Mit ihrer Initiative folgt die FDP-Fraktion einer Empfehlung der Enquete-Kommision "Kultur in Deutschland", die in ihrem Zwischenbericht vom Juni 2005 ( 15/5560) einstimmig dazu geraten hatte, Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. "Der Schutz und die Förderung von Kultur sind im Grundgesetz nicht positiv verankert", so der Kommissionsbericht.
Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) begründete die Ablehnung des
Antrags durch seine Fraktion damit, dass das wirkliche Handeln
besser sei als das Aufnehmen symbolischer Formulierungen:
„Die Kultur wird auch weiterhin gefördert, es kommt
nicht darauf an, ob es im Grundgesetz steht." Zudem warnte der
CDU-Abgeordnete vor einer Überfrachtung des Grundgesetzes mit
Staatszielen: „Finger weg vom Grundgesetz, wenn es nicht
zwingen erforderlich ist."
Die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Lukrezia Jochimsen, betonte mit Verweis auf andere europäische Staaten die Wichtigkeit des Staatsziels Kultur: „Spanien, Polen und die Schweiz geben der Kultur in der Präambel ihrer Verfassungen einen herausragenden Platz.“ Aus Krisenzeiten, so Jochimsen, könne man zudem lernen, dass es auf einen Wertewandel ankomme. „Mit dem Staatsziel Kultur würde ein solcher existenzieller Wertwandel manifest.“
Undine Kurth (Bündnis90/Die Grünen) sprach sich im
Unterschied zu ihrer Fraktion für den Antrag der FDP aus:
„Es geht um ein klares Bekenntnis zur Kultur.“ Sie sagt
jedoch auch, dass die Debatte in ihrer Fraktion noch nicht
abgeschlossen sei. Diese habe der FDP-Antrag nicht überzeugen
können.