Neben den Entscheidungen zur Patientenverfügung, zur Managervergütung, zur Bekämpfung der Kinderpornografie, zur Ausweitung der Anti-Piratenmission, zur Bürgerentlastung, zum Umweltschutz, zum Staatsziel Kultur und zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuchs hat der Bundestag am 18. und 19. Juni 2009 noch eine lange Reihe weiterer Beschlüsse gefasst.
Angenommene Vorlagen am Donnerstag, 18. Juni
Grundbuchordnung ergänzt: Grundbücher per Computer zu bearbeiten, soll jetzt noch einfacher gemacht werden. Ein entsprechender Regierungsentwurf zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften ( 16/12319) wurde am 18. Juni verabschiedet. Damit soll das Verfahren zum Abruf von Daten aus dem elektronischen Grundbuch attraktiver gestaltet werden.
Geschmacksmustergesetz ergänzt:
Beschlossen wurde ein Regierungsentwurf für das so genannte
Geschmacksmustergesetz. Es regelt den Schutz gewerblicher Muster
und Modelle nach dem Haager Abkommen von 1925. Künftig soll
dieser Schutz auf alle internationalen Eintragungen anzuwenden
sein, unabhängig davon, nach welcher Fassung das gewerbliche
Muster oder Modell angemeldet wurde. (
16/12586,
16/13435). Der Bundestag hat ebenso der
Ratifizierung der Genfer Fassung des Haager Abkommens über die
internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle
zugestimmt (
16/12591,
16/13434).
Rotterdamer Übereinkommen: Verabschiedet wurde ein
Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/13110), mit dem das "Rotterdammer
Übereinkommen vom 10. September 1998 über das Verfahren
der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte
gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und
Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel"
geändert wird (
16/13110,
16/13413).
Neue Etikettierung von Rindfleisch: Bei der
Rindfleischetikettierung werden künftig alle Marktteilnehmer
im Rahmen der Vermarktung bestimmte Verkehrsbezeichnungen
verwenden. Der Bundestag votierte für den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung des
Rindfleischetikettierungsgesetzes, mit dem eine EG-Verordnung in
nationales Recht umgesetzt wird (
16/13112,
16/13374).
Aarhus-Änderungs-Übereinkommen ergänzt:
Beschlossen wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des
Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu
Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an
Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in
Umweltangelegenheiten (
16/13115,
16/13401). Das Aarhus-Übereinkommen wird
um Mindestanforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung bei
Entscheidungen über die Freisetzung und das Inverkehrbringen
von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
ergänzt.
Neue Weinbezeichnungen verabschiedet: Der Bundestag hat
neue Weinbezeichnungen beschlossen: Der Begriff Qualitätswein
umfasst künftig die Weine bestimmter Anbaugebiete, die als
"geschützte Ursprungsbezeichnung" charakterisiert sind. Als
Landweine gelten Weine, die aufgrund der Eintragung in das
EU-Gemeinschaftsregister rechtlich geschützte Weine mit
"geschützter geografischer Angabe" sind. Der Begriff
"Tafelwein mit geografischer Angabe" wird durch den Begriff
"Landwein" ersetzt. Der Koalitionsentwurf zur Änderung des
Weingesetzes setzt eine EU-Verordnung in nationales Recht um (
16/13158,
16/13420).
Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen
geändert: Um Liquiditätsengpässe in der
Bauwirtschaft zu vermeiden, beschloss der Bundestag zwei
Koalitionsentwürfe über die Sicherung der Bauforderungen
(16/13345,
16/13376,
16/13415).
Abstufung nicht mehr verkehrsrelevanter
Bundesfernstraßen: Der Bundestag votierte für
einen Antrag für eine Abstufung nicht mehr
fernverkehrsrelevanter Bundesfernstraßen ein. Danach stimmen
Bund und einige Länder darin überein, dass es einen
erheblichen Anteil von Bundesfernstraßen gibt, deren
überregionale Bedeutung wegen Änderung der
Verkehrsströme, neuen Infrastrukturen oder Verkehrsbeziehungen
weggefallen seien (
16/13387).
Mehrheit für Schlichtungsstelle der Anwaltschaft:
Einstimmig beschlossen wurde eine Modernisierung im amtlichen und
notariellen Berufsrecht. Demnach wird künftig die ortsnahe
Vermittlungstätigkeit der Rechtsanwaltskammern durch die
Einrichtung einer bundesweit tätigen, unabhängigen
"Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" bei der
Bundesrechtsanwaltskammer ergänzt. Dies soll die
Möglichkeit der Rechtssuchenden verbessern, bei Streit mit
ihrem Rechtsanwalt eine Lösung ohne Anrufung der Gerichte zu
erreichen (
16/11385,
16/12717).
Sprengstoff- und Waffenrecht geordnet: Mit den Stimmen von
Union und SPD wurde ein Regierungsentwurf zum Sprengstoffgesetz in
geänderter Fassung beschlossen. Er setzt die Bestimmungen der
EU-Richtlinie über die Verbreitung pyrotechnischer
Gegenstände und zur Einführung eines Verfahrens zur
Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für
zivile Zwecke in deutsches Recht um (
16/12597). CDU/CSU und SPD hatten einen
Änderungsantrag dazu vorgelegt, durch den die Vorschriften des
Waffenrechts aufgrund der Erfahrungen mit dem Amoklauf von
Winnenden verschärft werden sollen, vor allem was die
Aufbewahrung von Waffen in Privatwohnungen angeht. Abgelehnt wurde
ein Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Waffengesetzes (
16/12663). Die Linke (
16/12395) und Bündnis 90/Die Grünen (
16/12477) wollen Schusswaffen in
Privatwohnungen verbieten, was ebenso gemäß der
Beschlussempfehlung des Innenausschusses abgelehnt wurde (
16/13423).
Fehmarnbeltquerung beschlossen: Der Bundestag stimmte
einem Regierungsentwurf (
16/12069,
16/13261) zum Vertrag zwischen Deutschland und
Dänemark über eine Fehmarnbeltquerung zu, die den
Schienen- und Straßenverkehr über die Wasserstraße
zwischen der deutschen Insel Fehmarn und der dänischen Insel
Lolland leiten soll.
Mehr Förderung für den Wissenschaftsnachwuchs:
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird
ausgebaut. Mit den Stimmen von Union und SPD wurde gegen
Mitternacht ein entsprechender Antrag angenommen (
16/11883). Demnach sollen die Länder durch
eine Ausweitung der Tenure-track-Professuren "frühzeitig
berechenbare und klare Karriereperspektiven" anbieten. Zudem sollen
Doktoranden besser betreut werden. Weitere Anträge zur
Förderung der Wissenschaften wurden abgelehnt (
16/11880,
16/10592,
16/9104,
16/13421).
Entwicklung ländlicher Räume
vorangetrieben: Eine nationale Strategie zur
Förderung und Entwicklung der ländlichen Räume wurde
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen (
16/5956,
16/9164). Abgelehnt mit den Stimmen von Union,
SPD, FDP und Die Linke wurde ein Antrag von Bündnis90/Die
Grünen zur Verbesserung des Agrar- und Küstenschutzes (
16/5503).
Arzneimittelgesetz an EU-Richtlinie angepasst:
Außerdem will der Bundestag das Arzneimittelgesetz an
europäische Verordnungen über Kinderarzneimittel sowie
über Arzneimittel für neuartige Therapien anpassen. Das
sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/12256,
16/12677,
16/13428).
Neue Strategien im Tourismus: Der Bundestag hat einem
Antrag der Bundesregierung zugestimmt, die Potenziale der in
Deutschland lebenden Migranten stärker für den
internationeln Tourismus zu nutzen (
16/11403,
16/12186). Ein ebenfalls angenommener Antrag
der Regierungskoalition sieht den Abbau von Barrieren für
Behinderte und Familien im Tourismus vor (
16/12101,
16/10317 16/13046). Die Förderung des
Landurlaubs hatte ein weiterer Antrag der Unionsfraktion und der
SPD zum Gegenstand, der die erforderliche Mehrheit fand (
16/10320,
16/13052), ein Antrag der Linken zum gleichen
Thema wurde abgelehnt (
16/10320,
16/7614,
16/13052). Zustimmung fanden auch die
Regierungsanträge zur stärkeren Verbindung von Tourismus
und Sport (
16/11402,
16/13053) sowie zur Würdigung des
Reformationsjubiläums im Jahr 2017 als welthistorisches
Ereignis (
16/9830,
16/13054).
Erleichterung von Zwangsvollstreckungen: Einem Entwurf des
Bundesrats zu einer Reform der Zwangsvollstreckung stimmte der
Bundestag zu. Damit soll dem Gläubiger die
Informationsbeschaffung auch auf digitalem Wege erleichtert werden
(16/10069,
16/13432). Keine Mehrheit fand ein
Gesetzentwurf der FDP zur Stärkung der Gläubigerrechte
und zur Beschleunigung der Zwangsvollstreckung (
16/7179,
16/13432). Dagegen verabschiedete der Bundestag
einen Entwurf der Koalitionsfraktionen, die Versteigerung
gepfändeter Gegenstände in Zukunft auch über das
Internet zu ermöglichen (
16/12811,
16/13444).
Erleichterung für Entwicklungskredite: Mit den
Stimmen der Regierungsfraktionen beschloss der Bundestag einen
Antrag von Union und SPD, der die internationale Kreditfinanzierung
in der Entwicklungspolitik auf eine neue Grundlage stellt (
16/13378).
Finanzhilfe für die Frauenhäuser: Verschiedene
Anträge beschäftigten sich mit der Situation der
Frauenhäuser in Deutschland. Zustimmung fand ein Antrag von
Unionsfraktion und SPD, die Finanzierung der Frauenhäuser zu
verbessern (
16/12992). Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag
der FDP, die Bundesregierung zu einem Bericht über die Lage
der Frauen- und Kinderschutzhäuser aufzufordern (
16/8889). Keine Mehrheit fanden auch der Antrag
der Linken, die Finanzierung von Frauenhäusern vom
Sozialgesetzbuch II zu lösen (
16/6928), und der Antrag von Bündnis
90/Die Grünen zur bedarfsgerechten Versorgung mit kostenfreien
Frauenhausplätzen (
16/10236).
Gefahren für die IT-Sicherheit des Bundes
abwehren: Der Bundestag hat einen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheit
in der Informationstechnik des Bundes beschlossen. Damit bekommt
das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Befugnisse zur Abwehr von Gefahren für die IT-Sicherheit (
16/11967,
16/12225,
16/13259).
Erleichterungen für ausländische Dienstleister:
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht wurde vom Bundestag
verabschiedet. Dienstleistungsunternehmen aus anderen
EU-Ländern dürfen in Zukunft in Deutschland weitgehend
ohne Genehmigungen tätig werden (
16/12784,
16/13190,
16/13399).
Schulobstprogramm mit Beteiligung des Bundes:
Verabschiedet wurde ein Gesetzentwurf des Bundesrats, der die
nationalen Vorraussetzungen für ein von der EU initiiertes
Schulobstprogramm regelt. Damit ist die finanzielle Beteiligung des
Bundes an von einzelnen Bundesländern durchgeführten
Schulobstprogrammen sichergestellt (
16/13111).
Akkreditierungsstelle beschlossen: Beschlossen wurde
ferner ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, nach dem die Aufsicht
über Zertifizierungsstellen und Laboratorien, die Produkte und
Dienstleistungen prüfen, in einer nationalen
Akkreditierungsstelle zusammengefasst wird (
16/13126).
FDP-Antrag zur Staatsverschlankung abgelehnt: Keine Zustimmung fand ein Antrag der FDP für eine stetige Privatisierungspolitik und eine effiziente Arbeitsteilung zwischen Staat und Wirtschaft ( 16/7735, 16/10504).
Anträge zur Klimapolitik
gescheitert: Ein Antrag der Fraktion Die Linke
für eine wirksame Begrenzung des Kohlendioxidausstoßes
neuer Personenkraftwagen wurde abgelehnt. Ebenso keine Zustimmung
fand ein Antrag der Grünen für „ambitionierte
europäische Emissionsnormen für mehr Klimaschutz im
Straßenverkehr“ (
16/9307,
16/9105,
16/12728).
Medienkompetenzen älterer Menschen: Bündnis
90/Die Grünen hatten eine Förderung der Online-Kompetenz
älterer Menschen gefordert. Ihr Antrag: „Medienkompetenz
Älterer stärken – Die digitale Kluft
schließen“ wurde abgelehnt (
16/11365,
16/13070).
Antrag zur Wettbewerbspolitik abgelehnt: Die FDP hatte
verlangt, dass die Bundesregierung sich national und international
dafür stark machen soll, dass das Wettbewerbsrecht nicht
genutzt wird, um staatlich definierte Wohlfahrtsziele
durchzusetzen. Der Antrag fand keine Zustimmung (
16/7522).
Keine Änderung des Strafgesetzbuches: Bündnis
90/Die Grünen hatten eine Änderung des Strafgesetzbuches
verlangt für den Fall, dass weitere Bürger wegen des
Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
verurteilt werden, obwohl sie unmissverständlich eine
Ablehnung der jeweiligen Organisation zum Ausdruck bringen.
Hintergrund des vom Bundestag abgelehnten Antrags ist der Fall
eines Versandhändlers, der den Vertrieb von Anti-Nazi-Symbolen
wie durchgestrichene Hakenkreuze auf Buttons oder T-Shirts
organisiert hatte und deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt worden
war (
16/3202).
Bundeskartellamt: Die FDP-Fraktion hatte die
Bundesregierung aufgefordert, dem Bundeskartellamt ein Recht auf
Anhörung bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen mit
Relevanz für den Wettbewerb einzuräumen. Ihr Antrag wurde
abgelehnt (
16/8078,
16/13361).
Wissenschaftsfreiheitsgesetz gescheitert: Zwei
verschiedene Anträge von Grünen und Liberalen für
mehr Freiheit und Qualität für das deutsche
Wissenschaftssystem erreichten keine Mehrheit (
16/7858,
16/8221,
16/13356).
Rechte von Homo- und Transsexuellen: Die FDP-Fraktion
hatte einen Antrag für den Schutz der Menschenrechte von
Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern in Deutschland und
weltweit vorgelegt. Der Bundestag lehnte ihn ab (
16/12886,
16/13414).
Grüne gegen Zerschneidung der Landschaft: Ein Antrag
der Grünenfraktion richtete sich gegen die Zerstückelung
der Landschaft durch Straßen und andere für Tiere
unüberwindbare Hindernisse Ihr Antrag
„Bundeswildwegeplan als Ergänzung zum
Bundesverkehrswegeplan“ wurde abgelehnt (
16/7145,
16/9529).
Keine Gründung einer unabhängigen
Stromnetzgesellschaft: Gescheitert ist ebenso ein Versuch
von Bündnis 90/Die Grünen, ein einheitliches Stromnetz
durch die Gründung einer unabhängigen Netzgesellschaft zu
schaffen (
16/9798,
16/11843).
Keine Verpflichtung zur Herstellung feinstaubarmer
Drucker: Die Grünen wollten die Hersteller von
Laserdruckern, Laserfax- und Kopiergeräten dazu verpflichten,
diese möglichst gesundheitsverträglich zu konstruieren.
Ihr Antrag stieß nicht auf Zustimmung (
16/5776,
16/12468).
Antrag zur Korruptionsbekämpfung gescheitert:
Bündnis 90/Die Grünen hatten zudem dafür
plädiert, dass Unternehmen, die nachweislich durch Korruption
und Wirtschaftsdelikte aufgefallen sind, keine Garantien –
wie zum Beispiel Hermes-Bürgschaften – mehr erhalten
sollen. Der Antrag wurde gemäß der Beschlussempfehlung
abgelehnt (
16/11211,
16/13153).
Kein Verbot für die Haltung von Zirkustieren: Das
Halten oder die Verwendung von nicht domestizierten Tierarten in
mobilen Zirkusbetrieben und Tierschauen wird vorerst nicht
grundsätzlich verboten. Das hatte die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen mit der Einführung einer Positivliste
für Zirkustiere gefordert (
16/12864,
16/13206).
Keine zusätzlichen Mindestvorschriften für
Kaninchenzucht: Für die Verbesserung der gewerblichen
Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen in Deutschland und der
Europäischen Union hat sich die Grünen-Fraktion
ausgesprochen. Der Antrag wurde abgelehnt (
16/12307,
16/13208).
Antrag über Umweltberichte gescheitert: Die
Umweltnutzung durch den Menschen sowie Umweltbelastungen werden
nicht in die Berichte des Sachverständigenrates zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aufgenommen.
Einer Forderung von Bündnis 90/Die Grünen wurde nicht
entsprochen (
16/11649,
16/13250).
Keine Freiwilligenarmee: Abgelehnt wurden verschiedene
Anträge über die Bundeswehr. FDP und Bündnis 90/Die
Grünen wollen die Wehrpflicht aussetzen und eine
Freiwilligenarmee aufbauen (
16/393,
16/6393,
16/7432). Um die Attraktivität des
Soldatenberufes zur erhöhen, fordern die Liberalen ein eigenes
Besoldungsrecht für die Bundeswehrangehörigen, das an die
Beamtenbesoldung angelehnt ist. Zudem sollen Soldaten Freiraum
für eine eigenständige Altersvorsorge erhalten (
16/2836,
16/5352).
IHK-Beiträge: Die Abgeordneten entscheiden sich
mehrheitlich gegen einen Antrag der Linksfraktion zu Beiträgen
an die Industrie- und Handelskammern (IHK). Die Linke wollte Klein-
und Kleinstbetriebe mit einem Gewerbeertrag von bis zu 30.000 Euro
jährlich von den IHK-Beiträgen befreien (
16/6357,
16/12883).
Kein Patentierungsverbot: Ebenfalls abgelehnt wurde ein
Antrag der Grünen zum Biopatentrecht, womit sie eine
Patentierung von Pflanzen, Tieren und biologischen
Züchtungsverfahren verhindern wollten (
16/11604,
16/13438).
Keine Mehrheit für Vorschläge zum
Bürokratieabbau: Keine Mehrheit fand ein
Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, wonach der Nationale
Normenkontrollrat in Zukunft auch Gesetzesentwürfe aus dem
Parlament im Hinblick auf etwaige Bürokratiekosten
überprüfen soll. Bisher bearbeitet der Normenkontrollrat
nur die Gesetzentwürfe der Bundesregierung (
16/7855,
16/9839). Abgelehnt wurden auch Anträge
der Liberalen zur Entbürokratisierung von Gewerbeanmeldungen (
16/9338,
16/11977), zur EU-Abfallrahmenrichtlinie (
16/3318,
16/4961) und zum Abbau bürokratischer
Regelungen im Sozialrecht (
16/3163,
16/5494).
Glasfaseroffensive abgelehnt: Abgelehnt wurde ein Antrag
der Linken, die Bundesregierung solle ihre
Breitband-Strategie überarbeiten und Investitionen in den
flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen vorantreiben (
16/12999).
Keine Mehrheit für Vorstoß zum Schutz des
Eigentums: Ein Antrag der FDP-Fraktion, der
Eigentumsfreiheit weltweit stärkere Aufmerksamkeit zu
schenken, fand nicht die erforderliche Mehrheit. Laut Antrag
sollten die deutschen Auslandsvertretungen dem Auswärtigen Amt
Verstöße gegen die Eigentumsfreiheit mitteilen. Zudem
sollte die Bundesregierung offiziell gegen Staaten protestieren,
die das Recht auf Eigentum missachten (
16/10613,
16/12981).
Keine Änderung des Telemediengesetzes: Die
FDP-Fraktion ist mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des
Telemediengesetzes gescheitert. Der Entwurf hatte vorgesehen, die
Diensteanbieter im Internet von der Pflicht zu entbinden, die von
ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu
überwachen, da diese Auflage gegen die E-commerce-Richtlinie
der Europäischen Union verstoße (
16/11173).
Europäische
Landschaftskonvention:Keine Mehrheit fand
ein Antrag der Linksfraktion für eine Unterzeichnung der
Europäischen Landschaftskonvention (ELK) noch in dieser
Legislaturperiode (
16/10821).
Keine Bildungssparzulage: Abgelehnt wurde ein Antrag der
Grünen für ein Bildungssparkonzept. Vorgeschlagen wurde
darin eine staatliche Bildungssparzulage mindestens in Höhe
der Bausparförderung (
16/9349,
16/13359).
Kein Rechtsanspruch auf Anerkennung: Gescheitert ist die
FDP mit ihrem Antrag, die Anerkennung der Bildungsabschlüsse
von Migranten zu verbessern. Vorgesehen war darin der
Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren für jeden
Migranten, der sich seit sechs Monaten rechtmäßig in
Deutschland aufhält (
16/11418,
16/13344).
Anträge zum Mobilfunk abgelehnt: Verschiedene
Anträge von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke
für eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung strahlungsarmer
Mobilfunkgeräte wurden abgelehnt (
16/3354,
16/10325,
16/9485,
16/12915,
16/4424,
16/5362,
16/4762,
16/6580)
Grünen-Antrag zur Magersucht ohne Erfolg:
Bündnis 90/Die Grünen sind mit ihrem Antrag gescheitert,
die Bundesregierung aufzufordern, sich für eine
Selbstverpflichtung der Modeunternehmen und Modelagenturen
einzusetzen. Diese sollten keine Werbeverträge mit
untergewichtigen Models abschließen (
16/7458,
16/13418).
Auflösung der Arbeitsagentur abgelehnt: Ein Antrag
der FDP, die Arbeitsverwaltung neu zu organisieren und die
Bundesagentur für Arbeit aufzulösen, fand keine Mehrheit
(16/2684,
16/12353).
Bekämpfung sexueller Gewalt im Kongo: Ein Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen zur wirksamen Bekämpfungen
sexuelle Übergriffe gegenüber Frauen in der Republik
Kongo wurde mit den Stimmen von Union, SPD und Die Linke abgelehnt
(16/9779,
16/11250).
Keine Mittel für Forschung gegen
Medienabhängigkeit: Abgelehnt wurde auch ein
Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen, die Regierung solle
Mittel für die Forschung zur Medienabhängigkeit
bereitstellen und sich gegenüber Bundesländern und
Gemeinden für den Ausbau von Beratungs- und
Therapiemöglichkeiten einsetzen (
16/7836,
16/11371).
Kontrollrechte aus Bundesbeteiligungen: Keine Zustimmung
gab es für einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, die als Konsequenz aus den Überwachungsskandalen
bei Telekom und Deutscher Bahn eine nachvollziehbare Strategie
für den Umgang mit den aus den Bundesbeteiligungen
entstehenden Kontrollrechten gefordert hatte (
16/11761,
16/12138).
Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit: Ohne die
erforderliche Mehrheit blieb ein Antrag der Grünen,
Erwerbsminderungsrente schon ab 63 Jahren abschlagsfrei auszuzahlen
(
16/12865,
16/13355). Außerdem scheiterte die FDP
mit ihrem Antrag, die Absicherung für das
Erwerbsunfähigkeitsrisiko zu verbessern (
16/10872,
16/13355).
Assistenzpflegebedarf beschlossen: Ein Gesetzentwurf von Union und SPD zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus wurde verabschiedet. Künftig können sich pflegebedürftige Behinderte, die besondere Pflegekräfte beschäftigen, von diesen leichter auch während einer stationären Krankenhausbehandlung betreuen lassen ( 16/12855, 16/13417).
Europol mit erweitertem Mandat: Angenommen wurde ein
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur europäischen
Polizeibehörde Europol, der einen EU-Beschluss umsetzt. Damit
kann Europol künftig leichter gegen schwerwiegende Formen der
internationalen Kriminalität aktiv werden. Außerdem wird
der Datenaustausch zwischen den deutschen Polizeibehörden und
der Europol erleichtert (
16/12924,
16/13114,
16/13381).
Grenzüberschreitende Kriminalität wird
bekämpft: Ein Regierungsentwurf zur
grenzüberschreitenden Kriminalität, der ebenfalls auf
einen EU-Beschluss zurückgeht, fand die erforderliche
Mehrheit. Damit soll, insbesondere im Hinblick auf die
Terrorismusbekämpfung, der automatisierte Austausch von
DNA-und Fingerabdruckdaten sowie Daten aus Kraftfahrzeugregistern
zwischen allen EU-Mitgliedstaaten möglich werden.
Außerdem sieht der Beschluss polizeiliche Zusammenarbeit wie
etwa gemeinsame Streifen und polizeiliche Hilfeleistung bei
Unglücksfällen und Großereignissen vor (
16/12585,
16/13380).
Stadtumbau im Osten länger fördern: Eine
Mehrheit fand der gemeinsame Antrag von Unionsfraktion und SPD, das
Programm "Stadtumbau Ost" als eigenständigen Bereich der
Städtebauförderung bis zum Jahr 2016 fortzuführen.
Der finanzielle Förderrahmen des Programms soll es
ermöglichen, den für notwendig erachteten Abriss von
Wohnungen, die Aufwertung innerstädtischer Altbaukultur sowie
die Pflege des Stadtbildes zu finanzieren (
16/12284).
Transsexuelle können Ehe fortführen: Angenommen
wurde ein Entwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des
Transsexuellengesetzes: Danach sollen verheiratete Transsexuelle
ihre schon bestehende Ehe auch nach einer Geschlechtsumwandlung
fortführen können (
16/13157). Nicht die erforderliche Mehrheit
fand hingegen ein Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen,
wonach das Transsexuellengesetz durch ein "Gesetz über die
Änderung der Vornamen und die Feststellung der
Geschlechtszugehörigkeit" ersetzt werden sollte (
16/13154,
16/13410,
16/4148). Auch der Entwurf der FDP zu einer
Reform der Transsexuellengesetzes, der niedrigere Anforderungen
für die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags
vorsah, wurde abgelehnt. Dasselbe gilt für einen Antrag der
Linken zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes (
16/947,
16/12893).