Vor dem Spielsuchtrisiko insbesondere bei Geldspielautomaten in Spielhallen haben am Mittwoch, 1. Juli 2009, eine Reihe von Sachverständigen bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses gewarnt. Demgegenüber betonte Uwe Christiansen vom Verband der Deutschen Automatenindustrie bei dem Hearing zu einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur stärkeren Prävention vor der Glücksspielsucht, bei Geldspielgeräten stehe die Unterhaltung und nicht die Gewinnmöglichkeit im Vordergrund.
Im Hinblick auf den Antrag (
16/11661) verwies er unter anderem darauf, dass
die Aufstellung gewerblicher Geldspielgeräte in zahlreichen
Vorschriften geregelt sei. So seien unter anderem Einsätze und
Höchstgewinne geregelt. Auch müsse ein Gerät nach
einer Stunde Spielzeit eine fünfminütige Spielpause
einlegen.
Für Gerhard Meyer vom Bremer Institut für Psychologie und Kognitionsforschung sind dagegen "aus den Geldspielautomaten inzwischen Glücksspielautomaten geworden". In der Spielverordnung stehe, "dass man mit einem Einsatz von 20 Cent zwei Euro gewinnen kann". Tatsächlich könne man aber mit einem Einsatz von zwei Euro "600 Euro-Punkte" gewinnen, die gleichbedeutend mit einem Gegenwert von 6.000 Euro seien.
Gewinne von beispielsweise 1.000 Euro würden von Spielern als
stimulierend erlebt. Zugleich jagten Spieler ihren Verlusten
hinterher. So habe ein Testspieler in einer Spielhalle innerhalb
von gut fünfeinhalb Stunden 1.450 Euro verloren, was dem
durchschnittlichen Nettolohn eines Arbeitnehmers in Deutschland
entspreche.
Für die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sagte Armin Koeppe, das größte Suchtpotenzial bei Glücksspielen sehe seine Organisation bei den Geldspielgeräten in Spielhallen. 85 Prozent der Klienten, die in die Beratungsstellen kommen, hätten ihre Spielsucht in den Spielhallen erworben, fügte er mit Verweis auf ein Modellprojekt hinzu.
Das Einstiegsalter bei Geldspielgeräten habe bei zehn Jahren
gelegen. Ilona Füchtenschnieder vom
Fachverband Glücksspielsucht betonte, die Zahl der
Glücksspielsüchtigen in Beratungsstellen nehme
kontinuierlich zu. Das Hauptproblem der Klienten sei dabei "mit 85
Prozent der Geldspielautomat in Gaststätten und
Spielhallen".
Einen Grund dafür sah Füchtenschnieder in der starken Verbreitung der Automaten, bei denen es sich um "keine Unterhaltungsgeräte" handele. "Hier hat sich neben dem staatlichen Glücksspiel ein gewerblicher Glücksspielmarkt etabliert", fügte sie hinzu.
Der Einzelsachverständige Christoph Tolzin
betonte, dass Kinder und Jugendliche theoretisch "eigentlich mit
Spielautomaten gar nicht in Berührung kommen" dürften,
doch werde das Aufstellen der Geldspielautomaten in
Gaststätten nicht kontrolliert. Sinnvoll wäre, hier die
"Hürden wesentlich höher" zu legen und den Zugang von
Kindern und Jugendlichen zu Geldspielautomaten rechtlich deutlich
mehr einzuschränken als derzeit.
Für den Bundesverband Automatenunternehmer sagte dagegen Wolfgang Voß, Fachleuten zufolge sei die Einführung von Zugangskontrollen bei der Vielzahl der betriebenen Objekte unmöglich. Zudem bestünden dagegen verfassungsrechtliche Bedenken. Auch sähe sein Verband dies nicht als sinnvoll an.