Das Bundesjustizministerium nimmt zwar den kleinsten Posten unter den Ministerien im Bundeshaushalt ein, hat aber die höchste Deckungsquote durch Eigeneinnahmen. Darauf verwies Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bei der Einbringung des Etats in den Bundestag am Dienstag, 19. Janua 2010. Ausgaben von 494,88 Millionen Euro für das Jahr 2010 stehen Einnahmen von 408,84 Millionen Euro gegenüber. Rund 77 Prozent der Gelder sollen für Personal verwendet werden. Insgesamt macht der Etat von Leutheusser-Schnarrenberger nur 1,5 Prozent des Bundeshaushaltes aus. Die Ministerin betonte in der rund 90-minütigen Debatte, dass Schwerpunkte auch mit kleineren Ausgaben gesetzt werden könnten. So sei die Hilfe für Opfer extremistischer Straftaten von 300.000 auf eine Million Euro erhöht worden.
Leutheusser-Schnarrenberger nannte die Änderung des Insolvenzrechts und des Insolvenzplanverfahrens eine notwendige Herausforderung für die Legislaturperiode. Die so genannte Wohlverhaltenszeit solle künftig auf drei Jahre halbiert werden. „Das soll ein Signal sein, damit vor allem Gründer eine zweite Chance bekommen“, sagte die Ministerin.
Gleichzeitig verwies sie darauf, dass auch „Gier und Leichtsinn bei manchen Bankern“ gepaart mit zu wenig persönlicher Verantwortung manche Bank ins Trudeln gebracht hätten. Deshalb plane sie, die bislang sehr kurzen Verjährungsregeln zu ändern.
Außerdem will sich die Justizministerin für einen besseren Schutz des Urheberrechts im Internet einsetzen. Gleichzeitig müsse die Stellung der Verbraucher im Netz gestärkt werden, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Ein Beispiel dafür sei die „Abbofalle“.
Alle Anbieter sollten verpflichtet werden, einen Abschlussbutton vorzusehen, den die Verbraucher anklicken müssen. Denn nur so sei eindeutig zu erkennen, dass sie für eine Leistung auch bezahlen müssten.
„Einer der größten Komplexe und eines schwierigsten Themen wird die Neuausrichtung in der Sicherungsverwahrung sein“, sagte die Justizministerin. Dabei müssten die Interessen und der Schutz der Allgemeinheit berücksichtigt werden. Es müsse aber auch deutlich werden, dass Sicherungsverwahrung nicht eine Verlängerung der normalen Haftstrafe sei, sondern die Ausnahme.
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, verwies darauf, dass das Gesetz zur Sicherungsverwahrung aus dem Jahr 1998 gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung habe die zehnjährige Begrenzungspflicht aufgehoben. Lambrecht sagte, sie hoffe, dass in der Rechtspolitik jetzt ein neuer Geist herrsche und das Ritual ständiger Gesetzesverschärfungen durchbrochen werde.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings, verwies darauf, dass sich der Justiz-Haushalt wie auch in den vergangenen Jahren durch Kontinuität und Stabilität auszeichne. Das sei ein Zeichen für gute Rechtspolitik, sagte der CDU-Abgeordnete.
Für das Justizministerium ist ein Haushalt mit Ausgaben von 494,88 Millionen Euro und damit rund fünf MillionenEuro weniger als 2009 (500,50 Millionen Euro) veranschlagt. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München ist mit einem Etat von 175,92 Millionen Euro (2009: 178,13 Millionen Euro) größter Einzelbezieher.
Allerdings trifft hier der seltene Fall für eine Bundesbehörde zu, dass mehr eingenommen als ausgegeben wird. Die Einnahmen sollen sich 2010 auf 295,1 Millionen Euro (2009: 265,83 Millionen Euro) belaufen. Das DPMA ist die Zentralbehörde des gewerblichen Rechtsschutzes.
Dem Etat des Justizministeriums sind weiterhin der Bundesgerichtshof (2010: 31,32 Millionen Euro), der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (2010: 21,52 Millionen Euro), das Bundesverwaltungsgericht (2010: 15,21 Millionen Euro), der Bundesfinanzhof (2010: 14,83 Millionen Euro), das Bundespatentgericht (2010: 16,09 Millionen Euro) und das Bundesamt für Justiz (2010: 41,58 Millionen Euro) zugeordnet.
Der Rechtsexperte der Fraktion Die Linke, Steffen Bockhahn, kritisierte in der Haushaltsdebatte die von der Bundesregierung geplante „Erscheinungspflicht“ von Zeugen vor der Polizei und nicht mehr nur vor Gericht. Damit wolle die Regierung von einer Überlastung der Gerichte ablenken anstatt neues Personal einzustellen, sagte er. „Eine saubere Gewaltenteilung sieht anders aus.“
Die Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ingrid Hönlinger, hielt den Koalitionsfraktion „reine Symbolpolitik“ vor. Sie planten, die Höchststrafe für Mord von zehn auf 15 Jahre zu erhöhen, obwohl eine abschreckende Wirkung nicht belegt sei, sagte sie. Außerdem solle ein so genannter Warnschussarrest für Jugendliche eingeführt werden. „Das alles sind Schritte rückwärts in alte autoritäre Rechtsformen“, sagte Hönlinger.