Ohne große Einschnitte geht der Haushaltsplan von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) in die Abstimmung am Donnerstag, 18. März 2010. Der Bundestag berät in zweiter und dritter Lesung über den Entwurf, der für die Familienpolitik rund 6,54 Milliarden Euro zur Verfügung stellt ( 17/200). Der Vorschlag des Haushaltsausschusses ( 17/616, 17/623, 17/624, 17/625) liegt damit nur 17 Millionen Euro unter dem Regierungsentwurf. Die Einsparungen verteilen sich in kleineren Summen auf mehrere Posten. Die Debatte soll um 16.50 Uhr beginnen und ist auf eineinhalb Stunden anberaumt. Zur Abstimmung steht auch ein Antrag der Linksfraktion ( 17/1036).
Mehr als zwei Drittel des Etats entfallen auf das Elterngeld. Rund 4,48 Milliarden Euro sind für diese Unterstützung junger Eltern vorgesehen. Seit Anfang 2007 bekommen Väter und Mütter 67 Prozent des Erwerbseinkommens ersetzt, das ihnen nach der Geburt durch die Erziehungszeit entfällt. Die Höchstsumme beträgt 1.800 Euro monatlich.
Mindestens bekommt jedoch jeder 300 Euro im Monat, sofern der entsprechende Antrag gestellt wird. Das Elterngeld wird bis zu einem Jahr lang gezahlt. Teilen sich die Eltern die Erziehungszeit, bekommen sie es sogar 14 Monate lang.
Große Ausgabeposten sind auch das Kindergeld und der Kinderzuschlag. Hierfür wind 538 Millionen Euro vorgesehen. Das Kindergeld beträgt für das erste und das zweite Kind jeweils 184 Euro monatlich, für das dritte sind es 190 Euro, für jedes weitere 215 Euro.
Den Kinderzuschlag bekommen Eltern nur, wenn ihr Einkommen innerhalb einer bestimmten Spannweite liegt. So müssen Paare mindestens 900 Euro monatlich verdienen, Alleinerziehende mindestens 600 Euro.
Für das Bundesamt für Zivildienst sind Ausgaben von rund 650 Millionen Euro eingeplant. Mit knapp 560 Millionen Euro ist das meiste Geld dabei für die Zivildienstleistenden selbst vorgesehen. Der Ausgabeposten umfasst Sold, Zulagen und Zuwendungen und Versicherungen. Die Zivildienstschulen sollen rund 35 Millionen Euro erhalten.
Für die Jugendpolitik stehen knapp 195 Millionen Euro zur Verfügung. Davon fließen 147 Millionen Euro als Zuschüsse an die Länder und die Träger der freien Jugendhilfe. Mehr als ein Drittel dieser Summe soll für die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund ausgegeben werden. Die Stiftung "Mutter und Kind" soll mit rund 92 Millionen Euro gefördert werden. Die Stiftung unterstützt werdende Mütter in Not.
Rund 66 Millionen Euro sind für "gesellschaftspolitische Maßnahmen" der Familien- und Gleichstellungspolitik und für die ältere Generation vorgesehen. Für die "Stärkung der Zivilgesellschaft" sind 33 Millionen Euro eingeplant. Die Contergan-Stiftung für behinderte Menschen soll in diesem Jahr rund 35 Millionen Euro erhalten. Aufgrund einer Gesetzesänderung haben die Contergan-Geschädigten Anspruch auf höhere Renten.