Marie-Elisabeth Lüders wurde am 25. Juni 1878 in Berlin
geboren. Nach dem Besuch der höheren Töchter- und der
wirtschaftlichen Frauenschule bereitete sie sich zwischen 1906 und
1910 auf das Abitur vor und studierte zugleich
Nationalökonomie an der Universität Berlin, wo sie 1912
als erste Frau in Deutschland zum Dr. rer. pol. promoviert wurde.
Bereits 1909 gründete sie den "Verband für
handwerksmäßige und fachgewerbliche Ausbildung der Frau"
und übte von 1912 bis 1918 mehrere leitende Funktionen in der
Sozial- und Frauenarbeit aus.
Seit November 1918 Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei
rückte Marie-Elisabeth Lüders im August 1919 für den
verstorbenen Friedrich Naumann in die Verfassunggebende
Nationalversammlung nach. In den Jahren 1920/21 und von 1924-1930
war sie Mitglied des Reichstages, wo sie für die
Gleichberechtigung der Frau kämpfte und für eine
Verbesserung der Situation der Arbeitslosen, für den Kinder-
und den Jugendschutz und eine Reform des Strafrechts
eintrat.
1933 belegten die Nationalsozialisten Marie-Elisabeth
Lüders mit einem Berufs- und Publikationsverbot. 1937 wurde
sie für vier Monate in Einzelhaft gesetzt, aus der sie nach
Protesten von internationalen Frauenorganisationen und Mitgliedern
des Diplomatischen Corps freikam.
In den Jahren 1948/49 war Marie-Elisabeth Lüders als Mitglied der Berliner LDP/FDP Stadtverordnete und ab 1949 zwei Jahre lang Stadträtin für Sozialwesen, als welche sie sich große Verdienste um dem Wiederaufbau der Fürsorge und der ärztlichen Versorgung erwarb. Von 1953 bis 1961 gehörte sie dem Deutschen Bundestag an, dessen konstituierende Sitzungen 1953 und 1957 sie als Alterspräsidentin eröffnete. Als Parlamentarierin widmete sie sich erneut frauenpolitischen Themen und ergriff mehrmals die Initiative in Gesetzgebungsfragen, so bei der sog. "Lex Lüders" zur Regelung der rechtlichen Stellung einer mit einem Ausländer verheirateten Deutschen. 1961 schied Marie-Elisabeth Lüders aus dem Parlament aus und starb nach schwerer Krankheit am 23. März 1966 in Berlin.