Berlin: (hib/VOM) Die Haltung der
Bundesregierung zum Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie
interessiert die Fraktion Die Linke in einer Großen Anfrage (
16/136). Kernstück der Richtlinie sei das
"Herkunftslandprinzip", das es dem grenzüberschreitenden
Dienstleister erlaube, seine Leistungen nach den Standards und
Vorschriften des Herkunftslandes anzubieten. Gleichzeitig werde es
dem Bestimmungsland verboten, vom Anbieter der Dienstleistungen zu
verlangen, dass die einheimischen Gesetze und Standards eingehalten
werden und diese Einhaltung auch kontrolliert werden kann. Die
Fraktion befürchtet, dass der Druck auf die Regierungen, im
Namen der Wettbewerbsfähigkeit hohe Standards zu lockern,
enorm zunehmen würde. Die Abgeordneten wollen von der
Regierung wissen, ob die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und
SPD getroffenen Vereinbarungen zum Entwurf der
Dienstleistungsrichtlinie einen Rückschritt gegenüber den
Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat bedeuten, in denen
eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie gefordert wird.
Die Regierung soll sagen, was sie im Rahmen der EU bereits
unternommen hat oder noch unternehmen will, um das
Herkunftslandprinzip zu verändern. Weitere Fragen
konzentrieren sich auf die Niederlassungsfreiheit, auf die
Auswirkungen der Richtlinie auf den Arbeitsmarkt, auf
gewerkschaftliche Rechte, auf das Handwerk und auf den Gesundheits-
und Sozialbereich. Auch zum Thema Kultur und Bildung sowie zu den
audiovisuellen Dienstleistungen soll die Regierung Stellung
beziehen. Im Einzelnen interessieren sich die Abgeordneten für
die Auswirkungen des Herkunftslandprinzips auf die Binnennachfrage,
auf die Exportmärkte, auf die kommunalen Betriebe sowie auf
kleine und mittlere Unternehmen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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