Risiken durch die Gründung einer Limited nach englischem
Recht erörtern
Recht/Kleine Anfrage - 06.12.2005
Berlin: (hib/BOB) Mit der in letzten
Jahren deutlich gestiegenen Zahl der Gründungen einer
englischen Private Limited Company (Limited) beschäftigt sich
die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (
16/134). Der Europäische Gerichtshof hatte
im Herbst 2002 entschieden, dass eine in einem EU-Mitgliedstaat
wirksam gegründete Kapitalgesellschaft in allen anderen
Mitgliedstaaten anzuerkennen ist. Die Vorschriften des deutschen
Gesellschaftsrechts über das Aufbringen eines bestimmten
Mindestkapitals und dessen Erhaltung fänden auf eine englische
Limited keine Anwendung, erläutern die Liberalen. Sie wollen
nun unter anderem von der Regierung wissen, welche Risiken sie
für deutsche Unternehmen bei der Gründung einer solchen
Limited sieht - insbesondere hinsichtlich der oftmals
unzureichenden Kenntnis über die englischen
Rechtsvorschriften. Ob eine Reform des Rechts der Industrie- und
Handelskammern aus Sicht der Regierung dazu beitragen könnte,
der Bemühung, durch die Wahl einer ausländischen
Gesellschaftsform die Pflichtmitgliedschaft zu umgehen, von
vornherein die Grundlage zu entziehen, möchten die Liberalen
ebenso in Erfahrung bringen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf