Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will die
Übergangsregelung für die Anrechnung von
Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit, die zum Jahresende
ausläuft, um ein Jahr bis Ende 2006 verlängern. Dazu hat
er einen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (
16/219) vorgelegt. Zur Erläuterung
heißt es, das Gesetz sei zum 1. Januar 2004 an die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes angepasst
worden. Danach müssen Bereitschaftsdienstzeiten im vollen
Umfang als Arbeitszeit gewertet werden. Nach alter Rechtslage habe
nur die tatsächliche Inanspruchnahme während eines
Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit gegolten, nicht dagegen die
"inaktiven" Warte- und Ruhephasen. Aufgrund der nun vorgesehenen
Übergangsfrist bis Ende 2006 würden die bisherigen
Tarifverträge, die verlängerte Arbeitszeiten im
Zusammenhang mit dem Bereitschaftsdienst ermöglichen, aber
noch nicht der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof
entsprechen, fortgelten. Würde die Übergangsregelung
nicht verlängert, müssten ab 2006 die Vorgaben des
Arbeitszeitgesetzes angewendet werden, wobei Abweichungen davon nur
durch neue Tarifverträge möglich wären. Diese
würden zwar flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen, aber
wegen der zurzeit unumgänglichen vollen Bewertung von
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit einen "personellen und damit
finanziellen Mehrbedarf" zur Folge haben, so die Länderkammer.
Die Einhaltung des Gesetzes würde in seiner derzeitigen
Fassung Schichtmodelle erforderlich machen und damit einen
erheblichen zusätzlichen Personalbedarf vor allem in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hervorrufen. Dieser
könnte mangels finanzieller Mittel oder fehlendem
Ärztenachwuchs nicht gedeckt werden, heißt es in dem
Entwurf weiter. Durch die verlängerte Übergangsregelung
werde für das Jahr 2006 Rechtsicherheit geschaffen. Ziel
müsse es sein, in dieser Zeit Tarifvereinbarungen
abzuschließen, welche die Bedürfnisse der einzelnen
Beschäftigungsbereiche berücksichtigen und auch die
Gesundheit der Arbeitnehmer im Auge behalten. Die Bundesregierung
hält in ihrer Stellungnahme den Bundesratsentwurf für
sachgerecht. Die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes
hätten in der Praxis weitreichende Umstellungen der
Arbeitszeitorganisation bei Bereitschaftsdiensten erforderlich
gemacht. Nicht allen betroffenen Bereichen sei es bislang gelungen,
die erforderlichen tariflichen Vereinbarungen zu treffen. Die
Verlängerung gebe nun allen Beteiligten die Gelegenheit dazu.
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hätten eine
entsprechende Regelung bereits im Entwurf eines fünften
Gesetzes zur Änderung des dritten Buches Sozialgesetzbuch (
16/109) vorgesehen, der in dieser Woche vom
Bundestag verabschiedet werden soll.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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