Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
solle die Arbeiten zur weiteren Modernisierung des Urheberrechts in
der Informationsgesellschaft "umgehend" wieder aufnehmen und dem
Parlament einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Das fordert die FDP in
einem Antrag (
16/262). Notwendig seien vor allem eine weitere
Verbesserung des Rechtsschutzes gegen die illegale Nutzung
geschützter Werke, eine zeitgemäße
Überarbeitung des urheberrechtlichen Abgabensystems sowie eine
sachgerechte Erleichterung der Nutzung von Archivbeständen in
neuen Nutzungsarten. Pläne zur Einführung einer so
genannten Bagatellklausel, durch die rechtswidrige
Vervielfältigungen in geringer Anzahl straffrei bleiben,
müsse der Bundestag ablehnen. Ferner solle das Parlament die
Regierung auffordern, bis zum 1. Juli des kommenden Jahres eine
"ausführlichen Bericht" über die Entwicklungen des
Urhebervertragsrechts seit Inkrafttreten des Gesetzes zur
Stärkung der vertraglichen Stellung von Urheber und
ausübenden Künstlern in der vergangenen Wahlperiode
vorzulegen. Die Liberalen weisen darauf hin, Urheber hätten
seitdem einen ausdrücklichen Anspruch auf "angemessene
Vergütung". Was genau darunter zu verstehen sei, sei strittig.
Inzwischen lägen erste Gerichtsurteile dazu vor. Diese
Urteile, in denen es um die Honorare für Übersetzer gehe,
hätten Aufmerksamkeit erregt und in der Verlagswirtschaft eine
"große Unruhe" ausgelöst. Eine "fundierte Bewertung" der
ersten praktischen Auswirkungen des neuen Urhebervertragsrechts
seitens der Regierung sei somit erforderlich. Der Gesetzgeber
müsse so in die Lage versetzt werden, gegebenenfalls
Fehlentwicklungen und Defizite rechtzeitig zu erkennen und durch
Korrekturen beheben zu können.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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