Berlin: (hib/ANK) Die Bundesregierung
teilt nicht die Ansicht, dass der Umgang der Bundesagentur für
Arbeit (BA) mit Erwerbslosen und deren Einteilung in verschiedene
Kundengruppen rechtswidrig sei. Das erklärt sie in ihrer
Antwort (
16/3214) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/2943). Im Übrigen habe der
Bundesrechnungshof die Kundendifferenzierung der BA als
"schlüssig" und "sachgerecht" bezeichnet. Die Linke berief
sich in ihrer Anfrage auf Medienberichte, denen zufolge der
Bundesrechnungshof die Praxis der BA als ungesetzlich und den
Umgang mit Erwerbslosen als Unvereinbar mit dem sozialpolitischen
Auftrag der Bundesagentur bezeichnet haben soll. Der wachsende
Einfluss von Unternehmensberatungen auf die BA habe zu dieser
Entwicklung beigetragen, vermuteten die Fragesteller. Die Regierung
entgegnet, der sozialpolitische Auftrag der BA ergebe sich aus dem
Sozialgesetzbuch und werde nicht durch externe
Unternehmensberatungen beeinflusst.