Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung kann
derzeit noch keine genauen Angaben darüber machen, in welchem
Umfang die europäische Wirtschaft durch die Senkung der
Bürokratiekosten um 25 Prozent entlastet wird. Eine
Bestandsaufnahme der durch die Bürokratie verursachten Kosten
von Unternehmen liege noch nicht vor, heißt es in ihrer
Antwort (
16/3254) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3020) zu den gesellschaftlichen Auswirkungen
des Bürokratieabbaus in Europa. Auch eine Voraussage der
wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Effekte sei
noch nicht möglich. In Deutschland würden im Rahmen des
Programms "Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung" derzeit
die Bürokratiekosten erhoben, die der Wirtschaft aufgrund
staatlich veranlasster Informationspflichten entstehen. Die
EU-Kommission verfolge mit ihren Abschätzungen von
Gesetzesfolgen einen integrierten Ansatz, der sowohl
wirtschaftliche als auch soziale und Umweltfolgen einbezieht.
Dieser Ansatz werde von ihr unterstützt, so die Regierung. Von
der zurzeit laufenden unabhängigen Evaluierung dieser
Folgenabschätzungen im Auftrag der Brüsseler Kommission
würden Hinweise zur Weiterentwicklung dieses Instruments
erhofft.