Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
prüft nach eigenen Angaben zurzeit, wie die Besteuerung von
Kapitalerträgen im Zuge der Unternehmensteuerreform
ausgestaltet werden soll. Wie aus ihrer Antwort (
16/3748) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/3456) hervorgeht, werde dabei auch
geprüft, wie den Kirchen ein Kirchensteueraufkommen bei
Kapitalerträgen, die einer Abgeltungssteuer unterliegen,
erhalten werden kann. Die Prüfungen seien noch nicht
abgeschlossen, heißt es in der Antwort.