Berlin: (hib/BOB) Im Rahmen der Fluggastdatenübermittlung werden keine Unternehmensdaten deutscher Firmen übermittelt. So lautet die Antwort der Bundesregierung ( 16/3771) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/3508). Zur Frage, welche Daten die Regierung als "sensibel" im Sinne des europäischen und internationalen Datenschutzrechts einstuft, erklärt sie, besondere Arten personenbezogener Daten seien nach dem Bundesdatenschutzgesetz Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Solche Datenarten seien nicht geeignet, ein Unternehmen zu beschreiben, sodass ein Bezug zu Unternehmensdaten nicht erkennbar sei. Das Datenschutzrecht schütze Persönlichkeitsrechte, nicht Geschäftsgeheimnisse oder dergleichen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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