Kein Verstoß gegen Auflagen bei antiisraelischer
Demonstration in Berlin
Inneres/Antwort - 19.12.2006
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat
nach eigenen Angeben keine Erkenntnisse darüber, ob bei der
diesjährigen Demonstration zum "Al-Quds-Tag"
verfassungsfeindliche oder volksverhetzende Symbole oder
Transparente gezeigt wurden. Dies geht aus ihrer Antwort (
16/3215) auf eine Kleine Anfrage der
Bündnisgrünen (
16/2961) hervor. Der "Al-Quds-Tag" sei vom
iranischen Revolutionsführer Ajatollah Khomeini 1979 als
politischer Kampftag für die "Befreiung des Tempelbergs" und
gegen den Staat Israel und die Politik westlicher Staaten
verkündet worden, wie die Grünen schreiben. Seit 1995
finde auch in Berlin jährlich die "Al-Quds"-Demonstration als
zentrale Großveranstaltung in Deutschland statt. Das Land
Berlin hat nach Aussage der Bundesregierung im Vorfeld die Auflagen
für die Demonstration verschärft und untersagt, sich die
antiisraelischen Äußerungen des iranischen
Präsidenten Ahmadinedschad durch Transparente zu eigen zu
machen oder libanesische Flaggen mitzuführen. Gegen diese
Auflagen sei nicht verstoßen worden, heißt es in der
Antwort.
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