Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
rechnet beim Kinderfreibetrag mit einer Erhöhung ab 2009, wie
aus ihrer Antwort (
16/3876) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/3589) hervorgeht. Ob und in welchem Umfang
eine Erhöhung erforderlich werde, müsste im letzten
Quartal des Jahres 2007 abgeschätzt werden. Aus dem von der
Regierung unlängst vorgelegten Existenzminimumbericht lasse
sich kein konkreter Erhöhungsbetrag ableiten, heißt es
in der Antwort. Die Regierung verweist auf die Koppelung von
Sozialhilferecht und Einkommensteuerrecht.
Maßgröße für die Ermittlung des steuerfreien
"sächlichen Existenzminimums" sei danach der
sozialhilferechtliche Mindestbedarf. Aus der gebotenen steuerlichen
Freistellung des Existenzminimums eines Kindes könne nicht
zwingend eine Erhöhung des Kindergeldes abgeleitet werden,
schreibt die Regierung. Die Grünen hatten gefragt, ob sie
Kinderfreibetrag und Kindergeld gleichzeitig erhöhen will, um
auch bei Eltern mit kleinem Einkommen die erhöhten
Lebenshaltungskosten ihrer Kinder zu berücksichtigen. Ob und
in welcher Höhe die Mehrwertsteuererhöhung zu einer
Erhöhung der Verbrauchsausgaben bei der Berechnung des
Existenzminimums führt, lässt sich nach Aussage der
Regierung derzeit ebenfalls nicht abschätzen. Zu
berücksichtigen sei, dass die Mehrwertsteuererhöhung zum
1. Januar 2007 nur den allgemeinen und nicht den
ermäßigten Steuersatz betreffe. Damit erhöhe sich
die Steuer bei einigen Gütern und Dienstleistungen, die zum
notwenigen Bedarf gehören, nicht. Dies gelte etwa für
Lebensmittel, den Personennahverkehr, Bücher und
Zeitschriften. Die tatsächlichen Auswirkungen der
Mehrwertsteuererhöhung und anderer Preisveränderungen auf
die Verbrauchsausgaben würden in die Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe 2008 einfließen. Deren Ergebnisse
dienten als Grundlage für die Bemessung des Regelsatzes der
Sozialhilfe.