Exportpraxis der Bundesregierung bei Elektroschockgeräten
darlegen
Wirtschaft und Technologie/Kleine Anfrage -
21.12.2006
Berlin: (hib/VOM) Nach der Exportpraxis
der Bundesregierung bei Elektroschockgeräten und
ähnlichen Gütern erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer
Kleinen Anfrage (
16/3868). Viele der bisher in der Ausfuhrliste
der Außenwirtschaftsverordnung aufgeführten Geräte
könnten auch zur Folter oder zu anderen Arten unmenschlicher
Behandlung verwendet werden, schreiben die Liberalen. Informationen
über die Ausfuhrpraxis sowie über die
Empfängerländer dieser Güter würden von der
Bundesregierung nie im Rüstungsexportbericht, sondern nur auf
konkrete parlamentarische Anfrage veröffentlicht. Die
Abgeordneten wollen wissen, wie viele Ausfuhrgenehmigungen mit
welchem finanziellen Umfang für derartige Güter in den
Jahren 2001 bis 2006 erteilt wurden, welches die
Empfängerstaaten sind und ob ihr für jede
Ausfuhrgenehmigung Informationen über den Endabnehmer
vorlagen. Die Regierung soll erklären, weshalb sie Angaben
über die Ausfuhr solcher Güter "immer erst auf Anfrage
aus dem Parlament" und nicht bereits im Rüstungsexportbericht
veröffentliche.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf