Berlin: (hib/BOB) Eine geminderte Versorgungsqualität des Sanitätsdienstes für Soldaten in Deutschland besteht nicht. Die insofern gezogenen Rückschlüsse aus den Belastungen des Dienstes in der Umgliederungsphase treffen nicht zu, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/3962) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/3741). Auch wenn stellenweise Leistungen erbracht werden müssten, für die der Sanitätsdienst noch nicht vollständig aufgestellt sei, werde im In- und Ausland stets eine "qualitativ hochwertige, umfassende Versorgung" erbracht, die dem Anspruch der betroffenen Soldatinnen und Soldaten vollends gerecht werde.
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