Berlin: (hib/NCB) Die Bundesregierung
lehnt eine weitere finanzielle Unterstützung von Studierenden
oder Auszubildenden nach Ablauf der BAföG-Förderung durch
das Arbeitslosengeld II ab. Ein Einsatz beider Instrumente
führe zu einer Ausbildungsförderung auf "zweiter Ebene",
schreibt sie in ihrer Antwort (
16/3990) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3592). Gelinge es nicht, ein Studium in der
BAföG-Förderungszeit zu absolvieren, so liege es in der
Eigenverantwortung des Einzelnen, die finanziellen Mittel für
den Abschluss des Studiums aufzubringen. So sei zum Beispiel die
fehlende Eignung viel eher ein Grund für einen Studienabbruch
als Geldprobleme. Zudem sei die BAföG-Förderung
ausreichend, um Studium oder Ausbildung abzuschließen. Weiter
heißt es, lediglich in Härtefällen könne ein
Kredit im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende
beansprucht werden. Diese Fälle seien aber so selten, dass die
Regierung einen einheitlichen Anspruch zur Sicherung des
Lebensunterhalts nicht anstrebt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf