Berlin: (hib/VOM) Von den knapp 27
Millionen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern in
Deutschland sind gut zwei Millionen am Unternehmen ihres
Arbeitgebers beteiligt. Dies entspreche rund 7,5 Prozent, betont
die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/3987) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/3874). Von den 3.600 Unternehmen, die
Arbeitnehmerbeteiligungen anbieten, sei in 970 Fällen eine
stille Beteiligung, in 610 Fällen die Beteiligung durch
Belegschaftsaktien, in 590 Fällen durch Darlehen und in 470
Fällen durch eine indirekte Beteiligung vorgesehen. Bei 390
Unternehmen würden Genussrechte, bei 340 Unternehmen
Genossenschaftsanteile und bei 230 Unternehmen GmbH-Beteiligungen
vergeben. Nach Kenntnis der Regierung werden in
Personengesellschaften nur die Beteiligungsmodelle des Darlehens,
der stillen Beteiligung, der indirekten Beteiligung und des
Genussrechts praktiziert. Investivlohnmodelle würden bisher
nicht in dem Sinne angewandt, dass Lohn- oder Gehaltsbestandteile
des Arbeitnehmers nicht mehr bar ausgezahlt werden, sondern im
arbeitgebenden Unternehmen investiert werden. Die bisherigen
Beteiligungsmodelle speisten sich vielmehr aus zusätzlich zum
Lohn oder Gehalt gewährten finanziellen Bestandteilen. Nach
Auffassung der Regierung muss über
Arbeitnehmer-Beteiligungsmodelle in erster Linie tarifpolitisch und
auf betrieblicher Ebene entschieden werden. Der Staat könne
allenfalls Rahmenbedingungen setzen, die dann freiwillig von den
Tarifvertragsparteien genutzt werden können. Die
Steuermindereinnahmen für die Inanspruchnahme der
Steuerfreiheit für Vermögensbeteiligungen von
Arbeitnehmern schätzt die Regierung auf rund 36 Millionen
Euro.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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