Berlin: (hib/MPI) Der Bundesrat will die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten der Vorratshaltung antiviraler Arzneimittel zur Bekämpfung einer Influenza-Pandemie beteiligen. Er hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/4023) vorgelegt. Die Länder verweisen darin auf Warnungen der Weltgesundheitsorganisation angesichts der Vogelgrippe und dem Entstehen eines von Mensch zu Mensch übertragbaren Virussubtyps vor der Gefahr einer Pandemie. Da erst nach Ausbruch einer Pandemie ein spezifischer Impfstoff entwickelt werden könne, seien vor allem in der Frühphase einer solchen Pandemie antivirale Arzneimittel von großer Bedeutung. Bislang sei die Kostenverteilung für die Bereithaltung solcher Medikamente nicht geregelt, schreiben die Länder. Diese Lücke werde mit dem Gesetzentwurf geschlossen.
Die Erstattungspflicht soll sich demzufolge nach dem Anteil der Versicherten der jeweiligen Krankenkasse an der Gesamtbevölkerung richten. Voraussetzung soll sein, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, das Selbstverwaltungsgremium von Krankenkassen, Krankenhäusern und Ärzten, die Notwendigkeit einer Bevorratung festgestellt hat.
Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf in ihrer Stellungnahme ab. Gefahrenabwehr und Vorsorge für den Katastrophenfall seien staatliche Aufgaben, deren Erfüllung den Ländern obliege, heißt es darin. Die Übertragung der Kosten für diese Vorsorgemaßnahmen käme der Auferlegung versicherungsfremder Leistungen gleich.
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