Berlin: (hib/BOB) Den für Hafensicherheit und Hafenanlagensicherheit zuständigen Landesbehörden soll es zukünftig ermöglicht werden, die für die Zwecke der Zuverlässigkeitsprüfung notwendigen unbeschränkten Auskünfte aus dem Bundeszentralregister zu erhalten. Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/4018) vorgelegt. Die Bundesregierung bemerkt dazu, die Ausweitung des Empfängerkreises für unbeschränkte Auskünfte aus dem Zentralregister stelle einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Warum eine solche Änderung erforderlich sei, lasse der Gesetzentwurf vermissen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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