Berlin: (hib/MPI) Aufgrund der
einprozentigen Erhöhung des Barbetrags für
sozialhilfebedürftige Bewohner in Einrichtungen entstehen den
Kommunen in diesem Jahr Mehrkosten von rund 14 Millionen Euro. In
ihrer Antwort (
16/3989) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/3882) verweist die Bundesregierung darauf,
dass mit der Anhebung des Barbetrages von 26 auf 27 Prozent
für diesen Personenkreis eine Forderung der Länder nach
Klarstellung der Gewährung der Weihnachtsbeihilfe in
Einrichtungen entsprochen worden sei. Weder diese Regelung noch die
einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von mindestens 36 Euro im
vergangenen Jahr stellten eine neue Aufgabenzuweisung des Bundes an
die Kommunen dar, schreibt die Regierung weiter. Die FDP-Fraktion
hatte darauf verwiesen, dass nach der Föderalismusreform den
Gemeinden oder Gemeindeverbänden keine Aufgaben durch
Bundesgesetz überwiesen werden dürften. In der Antwort
dazu heißt es, Forderungen, dem Bund eine Erweiterung
bestehender Aufgaben zu verwehren, sei im Gesetzgebungsverfahren
nicht entsprochen worden. Die Regierung fügt hinzu, gleichwohl
seien ihr "verfassungsrechtliche Fragestellungen zu der
Weihnachtsbeihilfe seitens der Länder und kommunalen
Spitzenverbände bekannt". So verträten der Landkreis- und
der Städtetag Baden-Württemberg die Auffassung, dass es
sich bei der Anhebung des Barbetrages und der Gewährung der
einmaligen Weihnachtsbeihilfe um eine neue Aufgabenzuweisung
handele. Ohne eine landesrechtliche Umsetzung, die auch einen
Ausgleich der Mehrkosten beinhalte, sähen sich demnach die
Kommunen in Baden-Württemberg nicht in der Lage, die
Weihnachtsbeihilfe und den erhöhten Barbetrag
auszuzahlen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf