Berlin: (hib/NCB) Die Bundesregierung
sieht nach eigenen Angaben keine Notwendigkeit, eine Quote für
Rückkehrerinnen bei der beruflichen Weiterbildung
einzuführen. Sei seien im Vergleich zur Gesamtheit der
Arbeitslosen überrepräsentiert, und der Frauenanteil bei
der geförderten beruflichen Weiterbildung liege ohnehin
über dem der Männer, heißt es in ihrer Antwort (
16/4001) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/3733). Daraus geht hervor, dass die Zahl der
Berufsrückkehrerinnen nach einer Familienpause, die an einer
geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, seit 2002 im
Jahresdurchschnitt rückläufig ist. Die Zahl habe sich von
30.397 im Jahr 2002 auf 8.014 im vergangenen Jahr verringert.
Gleichzeitig sei aber auch die Zahl der jahresdurchschnittlich
arbeitslos gemeldeten Berufsrückkehrerinnen von 165.234 im
Jahr 2005 auf 153.215 im vergangenen Jahr gesunken. Der Anteil der
Berufsrückkehrerinnen an allen Arbeitslosen pendle etwa
zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Prozent. Aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds seien 2005 insgesamt 194
Berufsrückkehrerinnen bei ihrer beruflichen Weiterbildung
gefördert worden, von Januar bis November 2006 seien es 230
gewesen, heißt es weiter. Insgesamt seien aus dem Fonds 2005
31 Millionen Euro für die Sicherung des Lebensunterhalts bei
Förderung der beruflichen Weiterbildung ausgegeben worden.
Davon seien knapp 6 Millionen Euro auf Berufsrückkehrerinnen
entfallen, wie die Regierung schreibt. Von Januar bis November 2006
seien aus dem Fonds rund 10,8 Millionen Euro ausgegeben worden,
davon etwa 2,5 Millionen Euro für die
Rückkehrerinnen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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