Berlin: (hib/MPI) Vor der Einführung des Rechtsanspruchs auf ein so genanntes Persönliches Budget (PB) für behinderte Menschen Anfang 2008 ist aus Sicht der Bundesregierung noch viel Aufklärungsarbeit notwendig. In einem Bericht über die Ausführung der Leistungen des PB, den die Regierung als Unterrichtung ( 16/3983) vorgelegt hat, heißt es, der "entscheidende Schub für die stärkere Inanspruchnahme" sei die "Verbreitung des Wissens und positiver Erfahrungen". Das Jahr 2007 solle daher genutzt werden, um etwa durch Internetauftritte, Fachtagungen, Informationsveranstaltungen, Artikel und Anzeigen in Zeitschriften insbesondere der Behindertenverbände und Plakatkampagnen über das PB zu informieren. Gefordert seien in diesem Zusammenhang alle Leistungsträger und -erbringer, Behindertenverbände, Servicestellen, Kommunen und Landkreise, aber auch die Ministerien der Länder sowie die Bundesregierung. Vielen behinderten Menschen, deren Angehörigen sowie deren Betreuern fehle es vielfach noch an Basisinformationen.
Dem Bericht zufolge waren bis August 2006 in acht Modellregionen 243 dokumentierte PB bewilligt. Mit der neuen Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich notwendige Assistenzleistungen selbst einzukaufen. Die Erprobungsphase läuft vom 1. Juli 2004 ist bis Ende 2007. Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 besteht dann ein Rechtsanspruch auf das PB. Ziel der neuen Leistungsform ist nach Darstellung der Bundesregierung, die Selbstbestimmung behinderter Menschen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und Elemente des fürsorgestaatlichen Umgangs mit Behinderten abzubauen.
Die Regierung unterstreicht, das PB habe sich in der gegenwärtigen Ausgestaltung bewährt. Deshalb reichten die bestehenden gesetzlichen Regelungen grundsätzlich aus. Die Gründe für die "noch zurückhaltende Inanspruchnahme" seien auf Seite der behinderten Menschen vielschichtig, heißt es in der Unterrichtung. So befürchteten viele, dass ihnen bisher gezahlte Leistungsansprüche gekürzt würden, oder dass sie mit der Verwaltung des PB überfordert seien. Auch bestehe die Angst, dass die Quantität und die Qualität der Leistungen nicht gewährleistet seien. Vor allem müsse aber berücksichtigt werden, dass viele Menschen mit Behinderungen das neue Instrument noch immer nicht kennen. Auf Seiten der Leistungserbringer sei für einen Erfolg des PB das Entstehen neuer Versorgungsangebote notwendig. "Ohne ein umfangreiches Leistungsangebot wird es für die Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen wenig attraktiv sein, selbstständig und individuell passgenau die Leistungen auszuwählen und einzukaufen", schreibt die Regierung.
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