Berlin: (hib/VOM) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen vor allem die mittelständische Wirtschaft von bürokratischen Hemmnissen entlasten. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf ( 16/4391) vorgelegt, der zu Kosteneinsparungen in der öffentlichen Verwaltung von mindestens 5 Millionen Euro jährlich führen soll. Insgesamt sollen 17 Rechtsgebiete dereguliert werden. Genannt werden unter anderem die Anhebung der Gewinngrenze für die Bilanzierungspflicht nach der Abgabenordnung, die Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern, eine bessere Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die Entlastung von Existenzgründern von statistischen Berichtspflichten, die Beschränkung der statistischen Stichprobenerhebungen pro Jahr auf maximal drei bei Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und die Einschränkung der Reisegewerbekartenpflicht. Darüber hinaus sollen das Gaststättengesetz geändert, das Gewerberegister vereinfacht und die Genehmigungspflicht im Preisangaben- und Preisklauselgesetz gestrichen werden. Dereguliert werden sollen überdies die Unternehmensstatistik im Güterverkehr und die Übermittlung von Halterdaten nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Wie es weiter heißt, ist dieses so genannte zweite Mittelstandsgesetz-Entlastungsgesetz das erste Gesetz überhaupt, das dem neuen Normenkontrollrat zur Prüfung der Bürokratiekosten vorgelegt wird. Die Koalition sieht in dem Entwurf einen wichtigen Beitrag zum Ziel, die aus gesetzlichen Informationspflichten resultierenden Bürokratiekosten für die Wirtschaft spürbar zu senken. Der Gesetzentwurf soll am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten werden.
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