Berlin: (hib/FID) Eine vollständige
Verwertung von Siedlungsabfällen bis zum Jahr 2020 ist das
erklärte Ziel der Bundesregierung. Dies geht aus ihrer Antwort
(
16/4350) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/4261) hervor. Diese Verwertung solle
allerdings nicht "um jeden Preis" angestrebt werden. Wichtig sei in
diesem Zusammenhang vielmehr, "neben der möglichst
vollständigen Verwertung auch eine möglichst hochwertige
und effiziente Nutzung der in den Abfällen vorhandenen
stofflichen und energetischen Potenziale zu erreichen und dies mit
angemessenem Aufwand und mit möglichst geringen Kosten".
Abfälle, deren Verwertung mit erheblichen
Umweltbeeinträchtigungen oder erheblichem Energieverbrauch,
der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, verbunden seien,
sollten auch zukünftig beseitigt werden. Konkrete
Maßnahmen sind laut Regierung bereits im Gange. So liefen
für "ausgewählte, mengenmäßig relevante
Abfallströme" bereits Arbeiten zur Regelung ihrer
langfristigen Verwertung unter Beachtung der Anforderungen des
Grundwasser- und Bodenschutzes. Zudem hätten bereits Arbeiten
für den Entwurf einer integrierten Deponieverordnung begonnen.
In dieser Verordnung sollten die Anforderungen so ausgestaltet
werden, dass beispielsweise energetisch nutzbare Abfälle nicht
mehr abgelagert werden. Darüber hinaus seien im Rahmen von
Umweltforschungsplan-Vorhaben erste Untersuchungen zur
Ressourceneffizienz unterschiedlicher Nutzungskonzepte von
Bioabfällen in Auftrag gegeben worden, so die Regierung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
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Siegfried F. Wolf