Berlin: (hib/AS) Der Verkauf und der Export von Elektroschockgeräten soll verboten werden. In einem Antrag fordert die FDP-Fraktion ( 16/4446), den Verkauf von Elektroschock-Schlagstöcken, Elektroschockern - so genannten Paralysern - und Elektroschockgürteln zu untersagen. Lediglich staatliche Stellen sollten diese Geräte kaufen dürfen. Der Export der Geräte solle nur in Länder erlaubt werden, die die Menschenrechte einhalten. Ausländische Abnehmer sollten verpflichtet werden, die Elektroschockgeräte nicht in Drittstaaten weiterzugeben. Zur Begründung heißt es in dem Antrag, dass diese Geräte auch als Foltergeräte eingesetzt werden könnten. Amnesty International habe herausgefunden, dass in 87 Staaten mit Elektroschockgeräten gefoltert werde. In Deutschland dürften sie seit 1997 nur mit Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle exportiert werden. Ihre parlamentarische Anfrage habe ergeben, so die FDP, dass zwischen 2001 und 2006 insgesamt 14 solcher Ausfuhrgenehmigungen erteilt wurden - kein einziger Exportantrag sei abgelehnt worden. Die Strafen bei ungenehmigten Ausfuhren seien zu gering und hätten keine abschreckende Wirkung, heißt es in dem Antrag. Es werde eine hohe Dunkelziffer von illegalen Exporten vermutet. Die Bundesregierung müsse daher die Ausfuhr verhindern und sicherstellen, "dass die Bundesrepublik ihrer menschenrechtlichen Verantwortung in diesem Zusammenhang endlich gerecht wird".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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