Berlin: (hib/VOM) Im kommenden Jahr wird
der deutsche Steinkohlenbergbau über Zuwendungen von 2,4
Milliarden Euro von Seiten des Bundes und des Landes
Nordrhein-Westfalen verfügen. Dies geht aus einer Antwort der
Bundesregierung (
16/4393) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/4327) hervor. Die Höhe und die
jährliche Verteilung der Beihilfen für die Jahre ab 2009
würden jetzt auf der Basis des Kohlekompromisses vom 7.
Februar dieses Jahres festgelegt. Dazu gehöre die
Lastenverteilung zwischen Bund und den Revierländern
Nordrhein-Westfalen und Saarland, die noch vereinbart werden
müsse. Für die Jahre 2009 bis einschließlich 2012
bildeten die bereits im Jahr 2003 eingeplanten Mittel die
Obergrenze. Sie beliefen sich auf insgesamt bis zu 7,9 Milliarden
Euro. Nach dem Kohlekompromiss werde das Beteiligungsvermögen
des Energiekonzerns RAG AG vollständig in die Finanzierung der
Kosten eingebracht, die der Bergbau auf lange Sicht noch
verursachen wird (so genannte Ewigkeitskosten). Nordrhein-Westfalen
und das Saarland würden zur Finanzierung dieser Lasten einen
Vertrag mit der geplanten, noch zu gründenden RAG-Stiftung
schließen. Dieser Vertrag solle durch die Länder
abgesichert werden, wobei sich der Bund mit einem Drittel daran
beteilige. Nordrhein-Westfalen werde sich an den Absatzhilfen
für die laufende Produktion nach dem Jahr 2014 nicht mehr
beteiligen. Beim gegenwärtigen Verteilungsschlüssel
zwischen dem Bund und Nordrhein-Westfalen würde sich der
Anteil des Landes an diesen Absatzhilfen von 2015 bis 2018 auf rund
468 Millionen Euro belaufen. Der Bund werde keine
Strukturhilfemittel bereitstellen. Das Saarland und RAG AG
hätten sich darauf geeinigt, dass die RAG eine Strukturhilfe
in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung
stellt.
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