Berlin: (hib/SUK) Das Bundesinnenministerium führt derzeit eine Umfrage durch, um eine Gesamtübersicht über die Belastung der Bürger durch die Verwaltungsgebühren des Bundes erstellen zu können. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/4263) auf eine Kleine Anfrage der Liberalen (16/4087) mit. Zur Frage nach der Bemessung der Gebührenhöhe teilt die Regierung mit, das Gebührenrecht des Bundes gehe vom "Äquivalenzprinzip" aus.
Danach seien die Gebührensätze so zu bemessen, dass zwischen der Höhe der Gebühr, die den Verwaltungsaufwand berücksichtigt, und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung "ein angemessenes Verhältnis" besteht. Abweichend davon könne der Gesetzgeber im Einzelfall festlegen, dass Gebühren nur zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden dürfen.
Derzeit würden Gebühren von den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowie nach dem Umweltinformationsgesetz erhoben. Zusätzlich würden verschiedene Ministerien weitere Gebühren erheben: Während zum Beispiel das Bundesversicherungsamt Gebühren im Zusammenhang mit der Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme von Krankenversicherungen und die Bundesagentur für Arbeit Gebühren für die Erteilung und Verlängerung der Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erheben würden, berechneten das Auswärtige Amt Gebühren nach dem Auslandskostengesetz und das Innenministerium Gebühren für die Ausstellung von Notreiseausweisen.
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