Berlin: (hib/BOB) Das Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte soll wesentlicher Bestandteil des zu verhandelnden Nachfolgekommens des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens der EU mit Russland werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/4491) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/4323) mit. Eine unabhängige und effektive Justiz müsse diesem Gedanken verpflichtet sein und rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Dies werde von der Bundesregierung und der EU gegenüber der russischen Regierung "regelmäßig thematisiert". Die Grünen hatten moniert, dass die Haftbedingungen in Russland ein großes Problem darstellten. Die Fraktion hatte darauf hingewiesen, dass im Januar dieses Jahres 871.000 Menschen in Haft gesessen hätten. Die Tendenz, auch wegen kleinster Vergehen Haftstrafen zu verhängen, führe zu einer permanenten Überbelegung russischer Gefängnisse. Neben extremer Enge, Lichtmangel, kargem Essen, desolater medizinischer Versorgung und schlechten sanitären Standards gebe es nach wie vor Folterungen und Misshandlungen durch Ordnungskräfte.
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