Berlin: (hib/FID) Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Bekämpfung der Computerkriminalität (
16/3656) ist Thema einer öffentlichen
Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch, 21. März. Der
Entwurf, mit dem zwei Abkommen des Europarates und der EU in
deutsches Recht umgesetzt werden sollen, sieht eine schärfere
strafrechtliche Verfolgung von Computerkriminalität vor. So
soll künftig bereits der bloße unbefugte Zugang zu einem
Computer- und Informationssystem strafbar sein. Bisher gilt dies
erst, wenn sich Daten verschafft werden. Des Weiteren bedarf der
Tatbestand der Computersabotage nach Auffassung der Regierung einer
Ergänzung, da dieser sich bisher nur auf Datenverarbeitungen
fremder Unternehmen oder Behörden bezieht. Künftig sollen
auch private Datenverarbeitungen von wesentlicher Bedeutung erfasst
werden. Der im deutschen Recht bestehende Tatbestand des
vorbereitenden Computerbetrugs soll zudem auf das Ausspähen
und Abfangen von Daten erweitert werden. Auch Vorbereitungen zur
Datenveränderung und Computersabotage sollen in diesem
Zusammenhang erfasst werden. Als Sachverständige geladen sind
Professor Georg Borges von der Universität Bochum; Michael
Bruns, Generalbundesanwalt in Karlsruhe; Rechtsanwalt Marco Gercke
aus Köln; Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof
in Karlsruhe; Professor Erich Hilgendorf von der Universität
Würzburg; Professor Hans Kudlich von der Universität
Erlangen-Nürnberg; Felix Lindner, Geschäftsführer
von Sabre Labs GmbH Berlin sowie Carl-Friedrich Stuckenberg,
Privatdozent an der Universität Bonn. Die Anhörung
beginnt um 12 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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