Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/4758) auf, die steuerlichen Bedingungen für Unternehmensgründungen auf dem Gebiet der Hochtechnologie und für junge innovative Unternehmen attraktiv zu gestalten. Die steuerliche Förderung solle dabei auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt werden, die zunächst mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes für Forschung und Entwicklung ausgeben und nicht von einem oder mehreren zusammenwirkenden Großunternehmen beherrscht werden.
Im Einzelnen schlägt die Fraktion vor, Verlustvorträge bei der Übertragung und beim Verkauf von Anteilen sowie bei der Neuinvestition von Kapital in voller Höhe beizubehalten. Verluste sollten zeitlich und in der Höhe unbeschränkt vorgetragen und mit Gewinnen verrechnet werden können. Auf die Mindestbesteuerung sei in diesen Fällen zu verzichten. Mit Blick auf die angekündigte Abgeltungsteuer ab 2009 verlangen die Abgeordneten, Dividenden und private Veräußerungsgewinne der Anteilseigener mit dem halben Steuersatz der Abgeltungsteuer zu belegen, um die Eigenkapitalfinanzierung nicht zu benachteiligen. Wagniskapital-Fonds, die in High-Tech-Unternehmen investieren, sollten generell als "vermögensverwaltend" eingestuft werden, damit auf Fondsebene keine Besteuerung stattfindet. Die Initiatoren solcher Fonds, die Beteiligungen vermitteln, sollten ihre Entlohnung nur zur Hälfte versteuern müssen, schreibt die Fraktion. Sie bezieht sich auf die Ankündigung der Bundesregierung, zeitgleich mit der Unternehmensteuerreform ein Private-Equity-Gesetz vorzulegen, das die steuerliche Behandlung von Beteiligungskapital zum Ziel hat. Nach Meinung der Abgeordneten gefährdet die Regierung mit Teilen ihrer Unternehmensteuerreform den Innovationsprozess, etwa durch den schnelleren Wegfall von Verlustvorträgen beim Anteilseignerwechsel oder auch durch die Besteuerung des "Gewinnpotenzials" bei Funktionsverlagerungen, was dazu führen könnte, dass Forschung und Entwicklung ins Ausland verlagert wird. Durch die Abgeltungsteuer würde die für risikoreiche Start-up-Unternehmen typische Eigenkapitalfinanzierung gegenüber der Fremdkapitalfinanzierung steuerlich massiv benachteiligt, heißt es in dem Antrag.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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