Berlin: (hib/VOM) Eine Besteuerung elektronischer Publikationen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht möglich. Sie beruft sich dabei auf EU-Recht, wie aus ihrer Antwort ( 16/4711) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/4470) hervorgeht. Die Abgeordneten hatten darauf verwiesen, dass Bücher, Zeitungen und andere gedruckte Veröffentlichungen in Deutschland unter den ermäßigten Steuersatz fallen, Publikationen in digitalisierter Form aber dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent unterliegen. Nach EU-Vorgaben seien nur gedruckte Werke steuerlich begünstigt. Digitale Erzeugnisse oder akustische Tonträger wie Hörbücher seien damit nicht vergleichbar. Ungeachtet der "aus sachlichen Gründen nachvollziehbaren Gleichbehandlung von gedruckten und von elektronischen Medienwerken" stellt sich für die Regierung nach eigener Aussage die Frage nach der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nicht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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