Berlin: (hib/SUK) Die Regierung weist die
Behauptung der Linksfraktion zurück, das Bundesamt für
Verfassungsschutz führe eine "Überwachung" von
Bundestagsabgeordneten durch. Das schreibt sie in ihrer Antwort (
16/4502) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/4311). Der Entscheidung über eine
Beobachtung von Abgeordneten liege stets eine "sorgfältige
Abwägung möglicher Beeinträchtigung
verfassungsrechtlich geschützter Personen" mit dem Schutz der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie dem Bestand und der
Sicherheit von Bund und Ländern zugrunde. Auf diverse Fragen
der Linken zur Beobachtung ihrer Fraktion antwortet die Regierung
nicht, sondern verweist auf eine frühere Antwort (
16/3964) auf eine Kleine Anfrage der Linken (
16/3763). Darin hatte die Regierung
geschrieben, die Linkspartei PDS biete in ihren Aussagen und in
ihrer politischen Praxis "tatsächliche Anhaltspunkte für
linksextremistische Bestrebungen". Daher sei eine "Sachakte"
über sie angelegt worden. In ihrer aktuellen Antwort verweist
die Regierung darauf, dass sie Fragen zu einzelnen
geheimhaltungsbedürftigen Modalitäten der Beobachtung
"nur in dem dafür vorgesehenen parlamentarischen Gremium"
beantworte. Die Frage der Linken, ob die Regierung die Ansicht
teilt, dass der Grundsatz des freien Mandats sich auf die gesamte
Tätigkeit der Abgeordneten erstrecke und auch
außerparlamentarische Aktivitäten und
Äußerungen umfasse, wird verneint.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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