Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält nichts von dem Vorschlag, die Grundsteuer aus dem Katalog der Betriebskosten herauszunehmen. Dies macht sie in ihrer Antwort ( 16/4746) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/4516) deutlich. Nach Darstellung der Fraktion wäre das Ziel dieses Vorgehens, dem Mietwohnungsmarkt selbst zu überlassen, ob die Grundsteuer über die Nettokaltmiete auf die Mieter abgewälzt werden kann oder nicht. Nach Aussage der Regierung zählt die Grundsteuer zu den klassischen Betriebskosten, die dem Eigentümer entstehen. Da die Mieter den Grundbesitz nutzten, sei es folgerichtig, wenn das Mietrecht zulasse, dass die Grundsteuer auf sie umgelegt werde. Auch für die Mieter hätte der Vorschlag keine Vorteile. Die Vermieter würden die Grundsteuer in die Miete hineinrechnen, sodass die Mieten insgesamt steigen würden. Die Wohnkostenbelastung würde dadurch an Transparenz verlieren. Nach geltendem Recht könnten die Mieter jedoch die Grundsteuer als Betriebskosten erkennen und diese Kosten überprüfen.
Die Bundesregierung teilt ferner mit, sie werde den Vorschlag prüfen, die Kataster mit den Verkaufsfällen von Immobilien für die jeweiligen Regionen zu nutzen, um die Verkehrswerte von Immobilien für die Erbschaft- und Schenkungsteuer näherungsweise zu ermitteln. Ob Investitionen in die Energieeinsparung von Gebäuden bei der Bemessung der Erbschaftsteuerlast künftig berücksichtigt werden, will die Regierung im Zuge der geplanten Erbschaftsteuerreform ebenfalls mit den Ländern klären. Dies gelte auch für die Frage, ob der Energieausweis für Gebäude dafür ein "geeignetes Nachweismittel" sein könne.
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